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pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Tunesien

(ots)

Vaduz, 31. Mai (pafl) -

Die Regierung wendet das
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik 
Tunesien ab dem 1. Juni 2005 vorläufig an. Tunesien setzt das 
Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft. Die Schweiz wendet das 
Freihandelsabkommen ebenfalls ab dem 1. Juni 2005 provisorisch an. 
Liechtenstein und die Schweiz haben das am 17. Dezember 2004 
abgeschlossene Abkommen noch nicht ratifiziert. Die Eidgenössischen 
Räte werden sich erst im kommenden Jahr mit dem Abkommen befassen. 
Da die Bestimmungen des Abkommens im Wesentlichen 
Zollvertragsmaterie umfassen, ist ein paralleles Vorgehen in 
Liechtenstein angezeigt. Der Bericht und Antrag an den Landtag wird 
von der Regierung zeigerecht verabschiedet werden.
Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU soll bis im Jahr 2010 eine 
umfassende Freihandelszone in Europa und im Mittelmeerraum 
geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, welche die EFTA 
bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der Palästinensischen 
Autonomiebehörde, Jordanien und dem Libanon abgeschlossen hat, wird 
das neue Abkommen mit Tunesien den EFTA-Staaten die Teilnahme an der 
zukünftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer ermöglichen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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