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pafl: Rückzug der Allianz Suisse Unfallversicherung

Vaduz, 9. September (pafl) -

(ots)

Vorgehenskonzept ausgearbeitet

Aufgrund der im Jahr 2004 erfolgten
Kündigung zieht sich die Allianz Suisse per Jahresende aus dem 
Bereich der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein 
zurück. Eine Übernahme des bestehenden Versicherungsbestandes der 
Allianz Suisse durch einen anderen Versicherer kam bis dato nicht 
zustande. Das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde hat darum 
gemeinsam mit den Versicherern einen Vorgehensplan erarbeitet, um 
das Versicherungsobligatorium nahtlos aufrecht zu erhalten.
Am 8. Februar 2005 hat das Amt für Volkswirtschaft als 
Aufsichtsbehörde in den Medien den Rückzug der Allianz Suisse aus 
dem Betrieb der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein 
per 31. Dezember 2005 mitgeteilt. Bis Ende August dieses Jahres 
wurde eine Lösung angestrebt, dass ein anderer Versicherer die 
Unfallversicherungskunden der Allianz Suisse auf dem Verhandlungsweg 
übernimmt. Die Allianz Suisse konnte keine Gesellschaft finden, die 
alle ihre Versicherungsverträge übernommen hätte. Sie wird daher im 
Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde alle bei ihr bestehenden 
Verträge über die obligatorische Unfallversicherung per 31. Dezember 
2005 aufkündigen. Die betroffenen Versicherungsnehmer erhalten in 
den nächsten Tagen das entsprechende Kündigungsschreiben.
Der Rückzug eines in Liechtenstein die obligatorische 
Unfallversicherung durchführenden Versicherers ist unter Einhaltung 
der Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes möglich. Wenn 
keine Gesamtübertragung des Versicherungsbestandes an einen anderen 
konzessionierten Versicherer zustande kommt, sieht das 
Versicherungsaufsichtsgesetz folgendes für den Übergang vor. Der 
ausscheidende Versicherer, konkret die Allianz Suisse, wickelt 
weiterhin sämtliche bis einschliesslich 31. Dezember 2005 
eingetretenen Schadensfälle inklusive den daraus resultierenden 
Spätfolgen gemäss den bestehenden Regeln vollumfänglich ab. Der 
Bestand an Versicherungsverträgen ist jedoch an andere Versicherer 
zu übertragen. Damit per Kündigungstermin Jahresende und auf den 
Beginn des neuen Geschäftsjahres ab dem 1. Januar 2006 kein 
Unterbruch des Versicherungsschutzes eintreten wird, muss eine 
nahtlose Abdeckung des Risikos erreicht werden.
Im vorliegenden Fall beim Rückzug der Allianz Suisse erhalten die 
Versicherungsnehmer dabei ein Wahlrecht, d.h. sie können selber mit 
einem der übrigen im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung 
tätigen Versicherer einen Vertrag abschliessen. Damit sollte 
grundsätzlich gewährleistet sein, dass keine Versicherungsnotstände 
entstehen und der durchgehende Schutz für alle Versicherten 
gesichert ist. Die betroffenen Betriebe sind aufgefordert, einen 
neuen Versicherer zu suchen.
Das Amt für Volkswirtschaft überwacht den Rückzug der Allianz 
Suisse und stellt sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen im 
Interesse der Versicherten eingehalten werden. Sollte ein 
betroffener Versicherungsnehmer spätestens bis zum 5. Dezember 2005 
keinen neuen Versicherer finden, wird der betreffende Betrieb von 
Seiten der Aufsichtsbehörde noch vor Jahresende einem neuen Unfall-
Versicherer zugewiesen werden.
Für Fragen steht den Versicherten das Amt für Volkswirtschaft, 
Abteilung Sozialversicherung, Tel. 236-6899, während den 
ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung.

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