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pafl: Abänderung der Maturaverordnung

(ots)

Vaduz, 28. September (pafl) -

Anlässlich der Sitzung vom
27. September 2005 hat die Regierung die Maturaverordnung geändert. 
Mit der Teilrevision werden Unklarheiten, welche bei der erstmaligen 
Durchführung der Matura im Rahmen der reformierten Oberstufe (mit 5 
unterschiedlichen Profilen) aufgetaucht sind, im Hinblick auf die 
kommende Matura im Sommer 2006 beseitigt.
Folgende Neuerungen hat die Regierung beschlossen:
• Wer zu den Maturaprüfungen zugelassen werden will, muss am Ende 
der 7. Schulstufe neu einen Promotionsdurchschnitt von mindestens 
4.0 bei höchstens 2.5 Minuspunkten und höchstens vier ungenügenden 
Noten aufweisen. Diese Bedingung gilt zusätzlich zu den bisherigen 
Zulassungskriterien (Annahme von 2 Facharbeiten; vollständiger 
Besuch der 6. und 7. Schulstufe). 
• Eindeutige Regeln betreffend die Auswahl von Fächern für die 
mündliche und die schriftliche Matura. 
• Effiziente Organisation der mündlichen Maturitätsprüfungen, 
insbesondere im Fach Religion und Kultur (das Fach Ethik wird nicht 
mehr geprüft). 
• Klärung von Bestehensnormen: Keine Doppelzählung von Minuspunkten; 
eindeutige Ermittlung von Erfahrungsnoten bei Fächern, die jeweils 
nur ein Semester sowohl auf der 6. als auch auf der 7. Schulstufe 
unterrichtet werden; im Hinblick auf die Ermittlung der 
Maturitätsdurchschnittsnote durchgehend doppelte Gewichtung der 
jeweils massgeblichen Profilfächer in den einzelnen Profilen; 
maximal 2,5 Minuspunkte als Bestehensnorm.

Kontakt:

Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann
Tel.: +423/236 67 52

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