Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Kinderschuhe regelmässig prüfen

Vaduz, 30. September (pafl) -

(ots)

Viele Kinder tragen zu kleine Schuhe oder Finken

Ausländische Untersuchungen zeigen,
dass viele Kindergartenkinder zu kurze Finken und zu kurze Schuhe 
tragen. Auch in Liechtenstein tragen Kinder oftmals falsches 
Schuhwerk, wie Erhebungen des Amts für Gesundheitsdienste zeigen. 
Durch eine regelmässige Überprüfung der Kinderschuhe können Eltern 
und Lehrpersonen verhindern, dass Kinder durch zu kurzes Schuhwerk 
ihren Bewegungsapparat schädigen.
Zu kurze Schuhe können bei Kindern zu einer nachhaltigen Schädigung 
des gesamten Bewegungsapparates führen. Einerseits stellt sich auf 
längere Dauer eine Veränderung des Grosszehenwinkels ein, 
andererseits werden die Körperhaltung und das Bewegungsmuster 
gestört. Die Gefahr derartiger Fehlentwicklungen steigt insbesondere 
dadurch, dass Kinder selbst noch nicht spüren, ob ihnen Schuhe oder 
Finken wirklich passen. Wenn das Schuhwerk zu klein wird, rollen sie 
daher die Zehen ein, sodass der Schuh wieder „passt“.
Drei von vier Finkenpaaren zu klein Die vom Amt für 
Gesundheitsdienste erhobenen Zahlen zeigen deutlich auf, dass das 
Problem zu kleiner Kinderschuhe auch an Liechtensteins Kindergärten 
präsent ist. Im Januar wurden in einigen ausgewählten Kindergärten 
bei 261 Kindern die Füsse, die Schuhe sowie die Hausschuhe gemessen. 
Damals trugen rund 33 Prozent der Kinder zu kurze Schuhe und 75 
Prozent zu kleine Finken. Eine Nachuntersuchung zeigte auf, dass 
trotz einer Aufklärungskampagne nach wie vor viele Kinder zu kleine 
Schuhe und Finken tragen. Eine österreichische Untersuchung zeigt 
zudem auf, dass Eltern über die gesundheitlichen Folgen von nicht 
passenden Schuhen und über geeignete Prüfmethoden nur begrenzt 
informiert sind.
12 mm Bewegungsraum im Schuh notwendig Ob ein Schuh passt oder 
nicht, kann mit der Daumenprobe nur beschränkt überprüft werden. Da 
sich ein Fuss durch die Bewegung beim Gehen ausdehnt, benötigt er 
neben der eigentlichen Fusslänge nämlich zusätzlichen Bewegungsraum 
im Schuh. Im Durchschnitt benötigt ein Fuss zusätzlich rund 12 mm an 
Bewegungsraum, um sich beim Gehen ungehindert im Schuh bewegen zu 
können.
Um Füsse und Schuhinnenräume zu messen sind im Fachhandel einfache 
Messgeräte erhältlich. Auch eine einfache, selbst gemachte Schablone 
kann aber ausreichen, um die Schuhgrösse zu kontrollieren. Zu 
beachten ist hierbei, dass zur Fussgrösse des Kindes die 12 mm 
Bewegungsraum hinzugefügt werden und dass regelmässig neue 
Schablonen erstellt werden.
Schuhgrösse regelmässig überprüfen Die Füsse jüngerer Kinder wachsen 
sehr rasch – bis zu einem Zentimeter monatlich. Daher müssen gerade 
bei jungen Kindern die Schuhgrösse, die Schuhe, die Schulfinken und 
die Hausschuhe regelmässig überprüft werden. Schuhe, die den Füssen 
nicht mehr ausreichend Raum bieten, können problemlos weitergegeben 
werden. Bei dieser regelmässigen Überprüfung ist zudem zu 
berücksichtigen, dass nur rund vier Prozent aller Schuhe korrekte 
Grössenbezeichnungen tragen. Eltern können sich daher auf die 
angeschriebene Schuhgrösse nur bedingt verlassen.

Kontakt:

Amt für Gesundheitsdienste
Telefon +423 236 73 33
www.agd.llv.li,

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 29.09.2005 – 08:26

    pafl: Teilrevision des Mitwirkungsgesetzes

    (ots) - Vaduz, 29. September (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbedingungen für die Information und Anhörung der Arbeitnehmerschaft fest. Mit der Revision wird das Gesetz an die Richtlinie ...

  • 29.09.2005 – 08:22

    pafl: Stellungnahme zum Mediengesetz

    (ots) - Vaduz, 29. September(pafl) – Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den an der ersten Lesung des Mediengesetzes aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung ist in ihrer Stellungnahme auf die einzelnen Fragen und Abänderungsvorschläge eingegangen. Ausserdem hat sie die Gesamtvorlage in zwei Regierungsvorlagen (Mediengesetz und Medienförderungsgesetz) getrennt. Sämtliche ...

  • 29.09.2005 – 08:20

    pafl: Abänderung des Arbeitsvertragsrechts

    (ots) - Vaduz, 29. September (pafl) – Die Regierung hat eine Bericht und Antrag zur Abänderung des ABGB betreffend das Arbeitsvertragsrecht zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit werden die Richtlinien 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeit umgesetzt. ...