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pafl: Vernehmlassung zur Anhebung des Landesanteils an der Kapital- und Ertragssteuer

(ots)

Vaduz, 16. November (pafl) – Die Regierung hat einen Entwurf zur Abänderung des Steuergesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes zur Anhebung des Landesanteils an der Kapital- und Ertragssteuer genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Februar 2006 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann auch bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li – Vernehmlassungen bezogen werden.

Nach der Mehrwertsteuer stellt die Kapital- und Ertragssteuer der im 
Land tätigen Unternehmen die zweitgrösste Einnahmenquelle des 
Landeshaushaltes dar. Nach dem geltenden Recht fliessen 50 Prozent 
dieser Steuereinnahmen an die Gemeinde, in welcher die Unternehmung 
ihren Sitz hat. Weitere 50 Prozent werden der Bemessungsbasis für 
die Berechnung des Finanzausgleichsvolumens zugeschieden. Bei dem 
aktuellen Finanzausgleichssatz von 15 Prozent gehen somit weitere 
7.5 Prozent an die im Finanzausgleich berücksichtigten Gemeinden. Im 
Umkehrschluss verbleiben dem Land damit Netto-Einnahmen von 42.5 
Prozent aus dieser Steuerart.
Die Regierung ist der Ansicht, dass diese Steueraufteilung - vor 
allem auch angesichts veränderter Verhältnisse und Rahmenbedingungen 
- hinterfragt werden muss. Das Land hat in den letzten Jahren 
erheblich in die Erhaltung gesunder volkswirtschaftlicher 
Rahmenbedingungen investiert und dazu auch Ressourcen in bedeutendem 
Ausmass aufgebaut, insbesondere im Bereich der 
Finanzplatzregulierung und -aufsicht. Obwohl die Gemeinden ebenfalls 
Ausgaben zur Ansiedlung von Unternehmen tätigen, ist der heutige, 
mehr als 50prozentige Anteil der Gemeinden an der Kapital- und 
Ertragssteuer nicht mehr gerechtfertigt. Die Regierung schlägt 
deshalb zwei Gesetzesänderungen vor, welche zu einem Netto-Anteil 
des Landes an den Kapital- und Ertragssteuererträgen von 50 Prozent 
führen sollen. Zum einen soll der Direktzuweisungssatz an die 
Standortgemeinden durch eine Änderung des Steuergesetzes auf 40 
Prozent festgelegt werden. Als Teilkompensation dieser Massnahme 
soll der Anteil der Kapital- und Ertragssteuer in der 
Bemessungsbasis des Finanzausgleichs angehoben werden, sodass eine 
hälftige Aufteilung dieser Steuererträge zwischen Gemeinden und Land 
resultiert.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
Tel.: +423/236 61 14
thomas.lorenz@sf.llv.li

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