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pafl: Liechtenstein erhält gute Noten vom UNO-Kinderrechtsausschuss

(ots)

Vaduz, 27. Januar (pafl) -

Am 13. Januar 2006 behandelte
der UNO- Ausschuss für die Rechte des Kindes den zweiten 
Länderbericht Liechtensteins. Dabei fand der Ausschuss lobende Worte 
und attestierte Liechtenstein eine gute Umsetzung der UNO- 
Kinderrechtskonvention. Er zeigte sich nicht zuletzt durch die 
Anwesenheit einer kompetenten und ressortübergreifenden Delegation 
davon überzeugt, dass dem Wohl von Kindern in Liechtenstein grosse 
Bedeutung beigemessen wird. Liechtenstein hat die UNO-Konvention 
über die Rechte des Kindes am 22. Dezember 1995 ratifiziert und sich 
damit verpflichtet, in regelmässigen Abständen über die Umsetzung 
des Übereinkommens Bericht zu erstatten. Die Berichte werden von 
einem Expertenausschuss geprüft und anschliessend in einer 
öffentlichen Sitzung behandelt und mit Vertretern des 
Vertragsstaates diskutiert. Die liechtensteinische Delegation in 
Genf setzte sich zusammen aus Botschafter Christian Wenaweser 
(Delegationsleiter), Guido Wolfinger (Leiter des Schulamts), Hans 
Peter Walch (Leiter Ausländer- und Passamt), Carlo Ranzoni 
(Landgericht), Alma Willi (Staatsanwaltschaft), Nancy Barouk-Hasler 
(Amt für Soziale Dienste), Monika Kind (Amt für Soziale Dienste) und 
Andrea Hoch (Amt für Auswärtige Angelegenheiten).
In seinen abschliessenden Bemerkungen zeigt sich der Ausschuss 
erfreut über positive Entwicklungen wie z.B. die getroffenen 
Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, 
die verschärften Strafbestimmungen für Sexualdelikte gegen 
Minderjährige, die angestrebte Entkriminalisierung von straffälligen 
Jugendlichen durch den Einsatz aussergerichtlicher Massnahmen oder 
die bereits angelaufene Kampagne zur Drogen- und Alkoholprävention. 
Der Ausschuss ist der Ansicht, dass mit dem Inkrafttreten des neuen 
Kinder- und Jugendgesetzes, bei dessen Ausarbeitung explizit darauf 
geachtet wurde, die zentralen Bestimmungen der 
Kinderrechtskonvention umzusetzen, weitere Verbesserungen erreicht 
werden können und empfiehlt dessen rasche Verabschiedung. 
Insbesondere die beabsichtigte Einsetzung einer Ombudsperson für 
Kinder ist ein zentrales Anliegen des Ausschusses. Weitere 
Empfehlungen betreffen unter anderem die explizite Verankerung des 
Verbots von körperlicher Züchtigung von Kindern im Gesetz, die 
Festlegung einer maximalen Dauer der Untersuchungshaft für 
Minderjährige, die verstärkte Kontrolle von in ausländischen 
Institutionen platzierten Kindern und verbesserte Prävention von und 
Betreuung bei Jugendschwangerschaften.
Die Empfehlungen des Ausschusses werden auf Deutsch übersetzt und 
wie alle Dokumente im Zusammenhang mit liechtensteinischen 
Menschenrechts-Berichterstattungen auf der Internetseite 
www.liechtenstein.li (Aussenpolitik-Menschenrechte) veröffentlicht. 
Das Datum für die Einreichung des nächsten Berichts wurde auf den 
20. August 2011 festgelegt. Dadurch wird Liechtenstein zugestanden, 
einen Zyklus der Berichterstattung zu überspringen, was Ausdruck der 
allgemeinen Zufriedenheit des Ausschusses über die Situation der 
Kinder in Liechtenstein ist.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Tel.: +423/236 60 62

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