pafl: Zur Anerkennung der österreichischen Kindergärtnerinnenausbildung in Liechtenstein
(ots)Die Regierung hat sich entschieden, dass per 1. Januar 2006 bei der Kindergärtnerinnenausbildung das schweizerische als das für Liechtenstein massgebliche Ausbildungsprofil gilt.
In Liechtenstein gilt für die Lehrerberufe grundsätzlich, dass sowohl schweizerische als auch österreichische Berufsqualifikationen anerkannt sind. Von diesem Grundsatz kann aber abgewichen werden, wenn sich schweizerische und österreichische Ausbildungsprofile allzu stark voneinander unterscheiden. In diesem Fall bestimmt die Regierung das massgebliche Profil. Lehrpersonen mit Ausbildungen, welche diesem Profil nicht entsprechen, müssen alsdann die vorhandenen Lücken im Rahmen von Ausgleichsmassnahmen kompensieren, falls sie in den liechtensteinischen Schuldienst eintreten wollen. Bei der Kindergärtnerinnenausbildung unterscheiden sich die Ausbildungen aufgrund der Umstellung in der Schweiz derart, dass sich die Regierung veranlasst sah, per 1. Januar 2006 das schweizerische als das für Liechtenstein massgebliche Ausbildungsprofil zu bestimmen.
Wer in der Schweiz den Beruf der Kindergärtnerin erlernen möchte, muss dies neu an einer Pädagogischen Hochschule tun. Die Ausbildung erfolgt auf Hochschulniveau, dauert drei Jahre und setzt grundsätzlich eine Matura oder eine Berufsmatura voraus. Ausnahmsweise steht auch Inhaberinnen eines Diploms einer dreijährigen anerkannten Diplommittelschule oder eines Fachmittelschulausweises die schweizerische Kindergärtnerinnenausbildung offen; diese können sich allerdings nur für die Kindergartenstufe qualifizieren, nicht auch für Primarschulunterstufe. Demgegenüber kann in Österreich der Beruf der Kindergärtnerin weiterhin im Anschluss an die Pflichtschule erlernt werden. Die Ausbildung führt zur österreichischen Qualifikation als Kindergärtnerin und zur österreichischen Hochschulreife.
Konsequenzen für angehende Kindergärtnerinnen
Was bedeutet dies für Inhaberinnen österreichischer Kindergärtnerinnendiplome und für derzeit Studierende an österreichischen Ausbildungsstätten? Wer seine Ausbildung vor dem Schuljahr 2006/07 begonnen hat, dessen Diplom ist übergangsrechtlich weiterhin vorbehaltlos anerkannt. Wer seine Ausbildung im Schuljahr 2006/07 oder später beginnt, wird im Anschluss an die Ausbildung in Österreich für den Berufszugang in Liechtenstein neu Ausgleichsmassnahmen zur Überbrückung von Ausbildungslücken absolvieren müssen. Umfang und Inhalt dieser Massnahmen stehen derzeit noch nicht fest. Voraussichtlich wird deren Dauer aber mindestens ein Jahr umfassen.
Die Regierung hat sich deshalb für das schweizerische Ausbildungsprofil entschieden, weil sonst zu befürchten wäre, dass die schweizerische Kindergärtnerinnenausbildung nicht mehr ergriffen würde. Dies hätte für den viel stärker nach dem schweizerischen Schulsystem orientierten Kindergarten negative Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich seiner weiteren Entwicklung in Richtung einer vollständigen Integration ins Schulsystem.
Bei Fragen gibt das Kindergarteninspektorat im Schulamt gerne Auskunft (Tel. 236 67 65 bzw. 236 67 59).
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Ressort Bildung
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