pafl: Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung
(ots)Konsequenzen für Liechtenstein durch die Änderungsvorschläge
Die neue deutsche Rechtschreibung ist seit dem 1. August 2005 verbindliche Grundlage für den Rechtschreibunterricht an den liechtensteinischen Schulen. In den drei Teilbereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeichenende sowie im Überschneidungsbereich der Getrennt-/Zusammenschreibung mit der Gross- und Kleinschreibung war sie jedoch bisher noch nicht verbindlich; hier galt weiterhin Korrekturtoleranz. Für diese Bereiche liegen nun seit wenigen Tagen die vom Rat für deutsche Rechtschreibung, in dem Liechtenstein durch Renate Gebele Hirschlehner vertreten ist, erarbeiteten Änderungsvorschläge vor.
Die deutsche Kultusministerkonferenz, auf deren Initiative hin der Rat 2004 eingesetzt worden war, hat den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung bereits zugestimmt. Auch in Österreich sollen diese nach einer Übergangsfrist für den Schulbereich verbindlich werden. In der Schweiz will die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, bei welcher Liechtenstein als ständiger Gast teilnimmt, gemäss einem Beschluss vom vergangenen Donnerstag vor einer Beschlussfassung die Vorschläge im Rahmen einer Vernehmlassung beurteilen lassen. Dabei sollen allenfalls in Einzelfällen Schweizer Sonderlösungen gefunden und die Konsequenzen für die schulische Umsetzung geklärt werden. Eine Beschlussfassung erfolgt an der Juni- Plenarkonferenz im Hinblick auf die schulische Vermittlung ab kommendem Schuljahr. Grundsätzlich besteht bereits heute die Absicht, den Empfehlungen so weit als möglich zu folgen.
Gemäss Einschätzung von Fachleuten bringen diese Empfehlungen wenig Änderungen. Am meisten Veränderungen stehen im Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung an. Es liegt nun offenbar eine konsensfähige Lösung vor, die mit grossen Mehrheiten im Rat verabschiedet wurde und die nun zu einer Befriedung der Situation um die deutsche Rechtschreibung führen kann. Jedenfalls hat der Rat Befürworter und Kritiker der Reform an einen Tisch gebracht und Kompromisslösungen erarbeitet, welche die Einheitlichkeit der Orthografie im deutschen Sprachraum sichern bzw. wiederherstellen sollten. Eine für die Schulen wahrscheinlich nicht ideale Konsequenz dieses Kompromisses ist die Vermehrung der Varianten - die völlige Eindeutigkeit geht verloren. Die Zukunft wird weisen müssen, welche der Schreibweisen sich dauerhaft durchsetzt. Von Seiten der Lehrpersonen und Schulen wird viel "Goodwill" nötig sein, um die erneuten Veränderungen zu erlernen und umzusetzen. Motivierend könnte dabei das gemeinsame Ziel einer wieder einheitlichen Orthografie im deutschsprachigen Sprachraum sein.
Liechtenstein wird die Vernehmlassung in der Schweiz, in der es nicht in erster Linie um eine inhaltliche Beurteilung der Vorschläge, sondern um die Frage von Sonderlösungen im Einzelfall und die schulische Umsetzung sowie allfällige Einführungs- und Übergangsfristen geht, genau verfolgen, sein Vorgehen mit den schweizerischen Stellen koordinieren und entsprechende Beschlüsse im Einklang mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren fällen. Aufgrund der engen Verflechtungen im Bildungsbereich mit der Schweiz, die beispielsweise in gemeinsamen Bildungsinstitutionen, vergleichbaren Lehrplänen und gemeinsamen Lehrmitteln zum Ausdruck kommt, wäre ein unkoordiniertes Vorgehen in diesen Fragen nicht zu vertreten.
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Kontakt:
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(bei Vorgehensaspekten)
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+423 373 19 61
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(bei technisch-inhaltlichen Fragen)