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pafl: Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Korea

(ots)

Vaduz, 15. März (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen 
der EFTA-Staaten mit der Republik Korea sowie das 
Investitionsabkommen zwischen Island, Liechtenstein, der Schweiz und 
Korea vom 15. Dezember 2005. Das Freihandelsabkommen umfasst den 
Handel mit Industrieprodukten (einschliesslich verarbeitete 
Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte), den 
Handel mit Dienstleistungen, das Geistige Eigentum, das öffentliche 
Beschaffungswesen und den Wettbewerb. Da Norwegen aus 
verfassungsrechtlichen Gründen darauf verzichtet hat, mit Korea 
Investitionsregeln auszuhandeln, haben die Schweiz, Liechtenstein 
und Island mit Korea zusätzlich zum Freihandelsabkommen ein 
Investitionsabkommen abgeschlossen. Dieses umfasst den Marktzugang 
für neue Investitionen und den Schutz getätigter Investitionen. Der 
Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten wird in 
Landwirtschaftsabkommen geregelt, die die einzelnen EFTA-Staaten und 
Korea bilateral abgeschlossen haben, um den Besonderheiten der 
Landwirtschaftsmärkte und -politiken der verschiedenen EFTA-Staaten 
Rechnung zu tragen. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen 
der Schweiz und Korea findet aufgrund des Zollvertrags auch auf 
Liechtenstein Anwendung.
Die mit Korea abgeschlossenen Abkommen verbessern auf breiter 
Basis den Marktzugang bzw. die Rechtssicherheit für die Exporte der 
EFTA-Staaten (Waren und Dienstleistungen) und gewährleisten die 
Zulassung und die Nutzung von Investitionen sowie den Schutz für 
Rechte an Geistigem Eigentum. Sie erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit 
der Wirtschaft der EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt nicht 
nur, weil damit Diskriminierungen abgewendet werden, die sich aus 
bestehenden und künftigen Präferenzabkommen Koreas mit anderen 
Partnerstaaten ergeben. Ein Wettbewerbsvorteil ergibt sich auch 
daraus, dass die EFTA-Staaten auf dem koreanischen Markt 
präferenziellen Zugang erhalten, ohne dass dies zur Zeit für ihre 
Hauptkonkurrenten aus der EU, den USA und Japan der Fall ist. Korea 
hat bisher Freihandelsabkommen mit Chile und Singapur abgeschlossen 
und steht mit den ASEAN-Staaten, Japan und Kanada in Verhandlung.
Korea ist nach Mexiko, Chile und Singapur der vierte Partner, mit 
welchem die EFTA-Staaten ein umfassendes Freihandelsabkommen 
abgeschlossen haben. Gemessen am Bruttoinlandprodukt ist Korea 
weltweit eine der zehn grössten Volkswirtschaften und wird (nach der 
EU) der grösste Freihandelspartner der EFTA-Staaten sein. 
Entsprechend bedeutend ist das Entwicklungspotential für Handel und 
Investitionen, das sich aus diesen Abkommen ergibt.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel: +423 236 60 57

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