pafl: Landesanteil an Kapital- und Ertragssteuer soll angehoben werden
(ots)Vaduz, 24. Mai (pafl) Der Anteil des Landes an der Kapital- und Ertragssteuer soll auf netto 50 Prozent angehoben werden. Die Regierung hat einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Regierung ist der Meinung, dass die Verteilung der Kapital- und Ertragssteuererträge zwischen Land und Gemeinden angesichts der hohen Anstrengungen und Aufwendungen des Landes nicht ausgewogen ist. Nach Ansicht der Regierung handelt es sich hierbei um eine durchaus vertretbare Massnahme, welch auch dazu beitragen soll, die Struktur des Landeshaushaltes zu verbessern.
Die Kapital- und Ertragssteuer stellt für den Landeshaushalt nach der Mehrwertsteuer die zweitgrösste Einnahmenquelle zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar. Sie wird von den im Land tätigen Unternehmen erhoben und betrug im Rechnungsjahr 2005 rund 137 Mio. Franken.
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen verbleibt dem Land netto ein Anteil von 42.5 Prozent der Kapital- und Ertragssteuern, während den Gemeinden gesamthaft Anteile in Höhe von 57.5 Prozent der Bruttosteuereinnahmen gutgeschrieben werden. Dabei gehen 50 Prozent an diejenige Gemeinde, in welcher die Unternehmung ihren Sitz hat und ein Anteil von 7.5 Prozent erhalten jene Gemeinden, welche Anspruch aus Mitteln aus dem Finanzausgleich haben.
Die Höhe der Kapital- und Ertragssteuern ist in erster Linie von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig. Dementsprechend ist es vor allem die von Regierung und Landtag geprägte Wirtschaftspolitik in sämtlichen Wirtschafssektoren, durch welche wesentlich Einfluss auf die Steuerentwicklung genommen wird, indem das Land für möglichst attraktive Rahmenbedingungen sorgt. Die Hauptleistung der Gemeinden liegt darin, den Unternehmungen durch die Schaffung von Infrastruktur (vor allem durch die Erschliessung von entsprechenden Industrie-, Dienstleistungs- und Gewerbezonen) Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in räumlicher Hinsicht zu bieten.
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