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pafl: Staatsbeitrag an Krankenversicherung wird angepasst

(ots)

Teuerungsausgleich von 2 Mio. Franken aufgrund staatlicher Finanzlage

Vaduz, 31. Mai – Die Regierung hat an ihrer Sitzung von Dienstag, 
30. Mai 2006, einen Bericht und Antrag betreffend die Erhöhung des 
Staatsbeitrages an die obligatorische Krankenpflegeversicherung der 
‚Übrigen Versicherten’ für das Jahr 2007 zuhanden des Landtages 
verabschiedet. In Anbetracht der aktuellen Finanzlage des Staates 
und aufgrund sozialpolitischer Überlegungen wird darin eine 
Erhöhung des Staatsbeitrages von 43 Mio. Franken auf 45 Mio. Franken 
beantragt.
Das liechtensteinische Gesundheitswesen respektive die 
obligatorische Krankenversicherung werden durch den Staat auf 
verschiedenen Ebenen finanziell unterstützt. So beteiligt sich der 
Staat mit den Mitteln des Staatshaushaltes an den Kosten der 
obligatorischen Krankenversicherung, an der Prämienverbilligung für 
Einkommensschwache sowie an der Spitalfinanzierung. Insgesamt 
beteiligt sich der Staat auf den verschiedenen Finanzierungsebenen 
zu rund 50 Prozent an den Gesamtkosten der obligatorischen 
Krankenversicherung. Die übrigen Kosten werden von den Versicherten 
selbst getragen. Mit den verschiedenen Staatsbeiträgen an die 
obligatorische Krankenversicherung trägt der Staat wesentlich zu 
einer Prämienentlastung für die Versicherten in Liechtenstein bei.
Beitrag seit zwei Jahren konstant
Mit 43 Mio. Franken ist der Beitrag an die Kosten der 
obligatorischen Krankenversicherung der ‚Übrigen Versicherten’ der 
grösste Staatsbeitrag im Bereich des Gesundheitswesens und 
entspricht rund 30 Prozent der Gesamtfinanzierung der 
obligatorischen Krankenversicherung.
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz wird dieser Staatsbeitrag 
jährlich vom Landtag auf Antrag der Regierung und unter 
Berücksichtigung der Kostenentwicklung in der obligatorischen 
Krankenversicherung sowie der Finanzlage des Landes festgesetzt.
Sowohl 2004 als auch 2005 hat der Landtag den Beitrag an die 
obligatorische Krankenversicherung der ‚Übrigen Versicherten’ für 
die Jahre 2005 und 2006 unverändert auf 43 Mio. Franken festgesetzt.
Teuerungsausgleich für 2004 bis 2007
In Anbetracht erwarteter Kostensteigerungen für die kommenden 
Jahre und aufgrund der aktuellen Finanzlage des Landes beantragt die 
Regierung vom Landtag eine Erhöhung des Staatsbeitrages von 
gegenwärtig 43 Mio. Franken um 4.6 Prozent auf künftig 45 Mio. 
Franken.
Mit dieser Erhöhung soll in erster Linie der entsprechenden 
Jahresteuerung der letzten beiden Jahre Rechnung getragen werden, 
die insgesamt rund 2.3 Prozent beträgt. Zugleich soll mit der 
Erhöhung des Staatsbeitrages aber auch die Teuerung des laufenden 
Jahres und des Jahres 2007 berücksichtigt werden, die insgesamt 
voraussichtlich bis zu 2.2 Prozent betragen wird.
So kann der Staat über die beantragte Erhöhung des 
Staatsbeitrages die durch die Teuerung entstandenen Mehrkosten im 
Bereich der obligatorischen Krankenversicherung der ‚Übrigen 
Versicherten’ ausgleichen.
Dessen ungeachtet ist für das laufende Jahr respektive für die 
kommenden Jahre mit einem Wachstum der Kosten der obligatorischen 
Krankenversicherung zu rechnen, das unter anderem durch Faktoren wie 
den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung 
verursacht wird. Um die dadurch bedingten Kostensteigerung 
langfristig zu senken, sind weitere Reformschritte im 
liechtensteinischen Gesundheitswesen notwendig.

Kontakt:

Karin Zech
Ressort Gesundheit
+423 236 60 10

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