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pafl: Gute Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

(ots)

Vaduz, 19. Juni (pafl) -

Der UNO-Ausschuss für
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte behandelte am 3. und 
4. Mai 2006 den ersten Länderbericht Liechtensteins zum 
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle 
Rechte. Bei diesem Pakt handelt es sich um eines der zentralen 
UNO-Übereinkommen im Menschenrechtsbereich. Die darin enthaltenen 
Rechte betreffen die Bereiche Arbeit, Soziales, Bildung, Gesundheit 
und Kultur. Liechtenstein ist seit dem 10. März 1999 Vertragsstaat 
und dadurch verpflichtet, in regelmässigen Abständen über die 
Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene Bericht zu 
erstatten.
Um die Fragen des Expertenausschusses aus den diversen 
Themenkomplexen während der fünfstündigen Sitzung kompetent 
beantworten zu können, war Liechtenstein an der Behandlung des 
Berichts in Genf mit folgender Delegation vertreten: Botschafter 
Norbert Frick (Delegationsleiter), Guido Wolfinger (Leiter 
Schulamt), Hans Peter Walch (Leiter Ausländer- und Passamt), Patrick 
Ritter (Mission New York), Hans-Peter Röthlisberger (Amt für 
Volkswirtschaft), Robert Hassler (Amt für Volkswirtschaft), Hugo 
Risch (stellvertretender Leiter Amt für Soziale Dienste), Rainer 
Gstöhl (Amt für Soziale Dienste), Isabel Frommelt (Mission Genf) und 
Christine Lingg (Amt für Auswärtige Angelegenheiten).
Die abschliessenden Beobachtungen, die der Ausschuss am 19. Mai 2006 
zum Bericht und der Vorstellung Liechtensteins herausgegeben hat, 
sind als Wertung der Umsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und 
kulturellen Rechte in Liechtenstein und als Richtschnur für die 
nächste Berichterstattung Liechtensteins zu sehen. In seinen 
abschliessenden Bemerkungen vom 19. Mai 2006 zeigte sich der 
Ausschuss darüber erfreut, dass Liechtenstein zur Umsetzung der 
Beschlüsse der Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban im Jahr 2001 
einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus verabschiedet hat und 
jährliche Aktionspläne zur Umsetzung der Weltfrauenkonferenz in 
Peking im Jahr 1995 aufstellt. Als weiteren positiven Aspekt strich 
der Ausschuss die Schaffung der Stabsstelle für Chancengleichheit 
mit ihrem breiten Mandat zur Bekämpfung von Diskriminierungen 
aufgrund des Geschlechts, der Religion, Behinderung, Nationalität 
und sexueller Orientierung heraus. Auch für das 
Gleichstellungsgesetz und insbesondere für die darin enthaltene 
Beweislasterleichterung in Fällen von Diskriminierung am 
Arbeitsplatz fand der Ausschuss lobende Worte. Gleichzeitig 
empfiehlt der Ausschuss aber auch, die bisherigen Bemühungen zur 
Förderung von Chancengleichheit und zur Bekämpfung der 
Diskriminierung von Menschen anderer Nationalität oder anderer 
Hautfarbe und in der Schulbildung von fremdsprachigen Kindern 
intensiv weiterzuverfolgen. Dasselbe empfiehlt der Ausschuss für die 
Bereiche häusliche Gewalt und Suchtprävention und -bekämpfung. Zudem 
regt der Ausschuss an, in allen diesen Bereichen vermehrt 
statistisches Zahlenmaterial zu erheben. Weitere Empfehlungen des 
Ausschusses betreffen u.a. das Streikrecht, Gesamtarbeitsverträge, 
das Recht auf eine angemessene Unterkunft und die Bekanntmachung der 
im Pakt enthaltenen Rechte.
Die Empfehlungen des Ausschusses wurden auf Deutsch übersetzt und 
finden sich auf der Internetseite www.liechtenstein.li 
(Aussenpolitik-Menschenrechte).

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
Tel.: +423/236 60 65)

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