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pafl: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte

(ots)

Vaduz, 26. Juni (pafl) -

Im Jahr 2005 konnte inzwischen das
fünfte Beitragsjahr des Prämienverbilligungssystems abgeschlossen 
werden. Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung 
(KVG) und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die 
Krankenversicherung (KVV) fällt dem Amt für Volkswirtschaft, 
Abteilung Sozialversicherung, die Durchführung der 
Prämienverbilligung zu.
Anspruch auf einen Beitrag an die Prämie der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung haben alle in Liechtenstein versicherten 
Personen, deren Erwerb die gesetzlichen Erwerbsgrenzen nicht 
überschreitet. Die Beiträge der Versicherten an die obligatorische 
Krankenpflegeversicherung (OKP) basieren auf so genannten 
"Kopfprämien", die unabhängig von Einkommen und Vermögen erhoben 
werden. Mit der individuellen Prämienverbilligung sollen 
einkommensschwache Versicherte finanziell entlastet werden.
Etwa 16.2 Prozent (4'540) der erwachsenen Bevölkerung haben einen 
Antrag auf Prämienverbilligung gestellt. Davon haben 84.1 Prozent, 
was 13.6 Prozent der erwachsenen Bevölkerung entspricht, nämlich 
3’816 Versicherte, tatsächlich Beiträge erhalten. Negative 
Entscheide mussten 724 (15.9 Prozent) erlassen werden, wobei in über 
97 Prozent der Fälle (704) die Erwerbsgrenzen überschritten wurden. 
Von den 704 Ablehnungen infolge Überschreitens der Erwerbsgrenzen 
betrafen 105 Anträge solche von in Ausbildung stehenden Personen, wo 
das Elterneinkommen über der Erwerbsgrenze lag.
Die im Jahr 2005 tatsächlich ausgerichteten Leistungen des Landes 
für die Prämienverbilligung betrugen 4'676’442 Franken. Zusätzlich 
wurden 27'588.70 Franken an noch ausstehenden Prämiensubventionen 
für Ansprüche aus dem Jahr 2004 "nachbezahlt".
Im Jahr 2005 wurden im Durchschnitt pro Bezüger 1'225.50 Franken an 
Subventionen nach KVG ausgerichtet; pro Monat ergibt dies ein Betrag 
von 102.15 Franken. Diese Grössen können ins Verhältnis gesetzt 
werden mit dem gemäss der Betriebsrechnung der OKP ausgewiesenen 
Prämiensoll pro versicherte Person in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung von 2'568 Franken (mit Unfall) bzw. 2'448 
Franken (ohne Unfall) pro Jahr oder von 214 Franken (mit Unfall) 
bzw. 204 Franken (ohne Unfall) pro Monat und lassen dann folgende 
Interpretation zu: Hat eine versicherte Person im Jahr 2005 eine 
Prämienverbilligung erhalten, dann wurde dieser Person im 
Durchschnitt fast 50 Prozent ihrer Monatsprämie an die 
obligatorische Krankenpflegeversicherung subventioniert.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 2005 
kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung 
Sozialversicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz, 
bezogen werden (Tel. +423 / 236 62 92, Fax +423 / 236 74 20, E-Mail:  
cornelia.konrad@avw.llv.li , Internet: www.avw.llv.li).

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