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pafl: Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen

(ots)

Vaduz, 29. Juni (pafl) – Beim Datenschutz geht es um den Schutz der Privatsphäre. Es geht um ein Recht, das durch die Verfassung geschützt wird; jede Person soll im Rahmen der Gesetze selbst bestimmen können, wer was wann über die eigene Person weiss. Der am Donnerstag, 29. Juni 2006 vorgestellte Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten informiert über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres und soll dazu beitragen, dass das Bewusstsein zum Datenschutz gestärkt wird.

Schwerpunkt des vergangenen Jahres war die Information der 
Öffentlichkeit zu verschiedenen Themen: Neben den Richtlinien zur 
Internet- und Emailüberwachung des Arbeitnehmers wurde z.B. ein 
Dokument über die Rechte des Datenschutzgesetzes erstellt. Auf der 
Internetseite wurde zudem unter anderem zu den Themen Biometrie, 
Personalakten, RFID-Funkchips oder Spam-Mails informiert. 
Stellungnahmen zu Vorlagen und Erlassen erfolgten unter anderem zur 
Revision des Heimatschriftengesetzes und der Schaffung einer 
Staatsschutzverordnung.
Im Aufsichtsbereich wurde unter anderem neben der Behandlung einer 
Beschwerde zu Spam-Mails den Gemeinden in Übereinstimmung mit dem 
Ressort Inneres vor den Landtagswahlen mitgeteilt, dass eine 
Übermittlung des Stimmregisters an politische Parteien zu 
wahlpolitischen Zwecken gesetzlich nicht erlaubt ist.
Im internationalen Bereich wurde insbesondere bei der Verfassung von 
Stellungnahmen zu biometrischen Daten in Pässen, zur Nutzung von 
Standortdaten zur Ortung von Personen oder zur künftigen Pflicht zur 
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten im europäischen 
Bereich mitgearbeitet. Zudem zu nennen ist bspw. eine Erklärung zum 
Datenschutz im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich, welche 
durch den Verein der Schweizerischen Datenschutzbeauftragten 
verabschiedet wurde, in dem der DSB einen Beobachterstatus einnimmt.
Die Wichtigkeit des Schutzes der Privatsphäre kann neben dem Skandal 
um die Telefonüberwachung in den USA vor einigen Wochen anhand 
folgender Beispiele aufgezeigt werden: Allein in den USA entstand im 
Jahr 2004 ein Schaden von 6.4 Milliarden Dollar durch 
Identitätsdiebstahl, wobei ca. 50 Prozent Kreditkarten betrafen. 
Fragwürdige Zugriffsberechtigungen auf Daten des 
vertrauensärztlichen Dienstes einer grösseren Krankenkasse in der 
Schweiz führten zu amtlichen Untersuchungen, welche zur Zeit im Gang 
sind. Das so genannte „Phishing“ erstreckt sich nach Presseberichten 
nicht nur auf Emails, sondern nun auch auf das Telefon. Kürzlich 
wurde ein Pentagon-Computer gehackt und Daten von über 14'000 
Mitarbeitern und Armeeangehörigen gestohlen. Diese Beispiele zeigen, 
dass es sich beim Schutz der Privatsphäre nicht um einen Papiertiger 
handeln darf. Vielmehr sind wichtige auch geldwerte Interessen im 
Spiel. Auch die Diskussion um die Einführung von Tarmed Anfang 
dieses Jahres hat gezeigt, dass der Schutz der Privatsphäre ernst 
genommen werden muss.
Der Kampf gegen den Terrorismus hat mittlerweile auch Liechtenstein 
erreicht. Die nun in Kraft getretene Staatsschutzverordnung ist ein 
Mittel in diesem Kampf. In der Schweiz ist gemäss jüngerer 
Presseberichte unter anderem eine ausführliche Internetüberwachung 
geplant. Zudem sind in der Schweiz verstärkte Mittel zur Stärkung 
des Staatsschutzes geplant, welche massiv in die Privatsphäre der 
Betroffenen eingreifen, wie die Beobachtung von privaten Räumen 
ausserhalb jeglichen Strafverfahrens. Auch in Liechtenstein werden 
in Zukunft auf Grund der EWR-Mitgliedschaft verschiedene 
Kommunikationsdaten zu speichern sein, welche im Kampf gegen den 
Terrorismus eingesetzt werden sollen.
Richtig verstandener Datenschutz bewirkt einen Wettbewerbsvorteil in 
der Privatwirtschaft. Ein Mittel dazu ist eine Zertifizierung nach 
"Good Privacy", welche letztes Jahr durch die Liechtensteinischen 
Kraftwerke (LKW) als erstem Unternehmen in Liechtenstein vorgenommen 
wurde. Es ist zu hoffen, dass weitere Unternehmen diesem Beispiel 
folgen, damit der Schutz der Privatsphäre genügend beachtet wird.
Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten kann bei der 
Stabsstelle für Datenschutz, Herrengasse 6, 9490 Vaduz bezogen oder 
im Internet unter www.sds.llv.li herunter geladen werden.

Kontakt:

Stabsstelle für Datenschutz
Philipp Mittelberger
Tel.: +423/236 60 91

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