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pafl: Empfehlungen des Rates für Rechtschreibung: Wenig Veränderungen für die Schulen

(ots)

Vaduz, 6. Juli (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 4. Juli 2006 entschieden, sich den Empfehlungen 
des "Rates für deutsche Rechtschreibung" anzuschliessen. Daraus 
ergeben sich für die Vermittlung der Rechtschreibung an den Schulen 
nur marginale Änderungen. Die überarbeiteten Regeln treten in 
Liechtenstein auf das Schuljahr 2006/07 in Kraft. Während einer 
dreijährigen Übergangsfrist gilt für die Neuregelungen 
Korrekturtoleranz.
Die Vorschläge des Rates für Rechtschreibung, eingesetzt von der 
deutschen Kultusministerkonferenz (KMK), betreffen nicht "die neue 
Rechtschreibung insgesamt", sondern nur einzelne Regeln. Im März 
2006 hatte die Kultusministerkonferenz in Deutschland den 
Vorschlägen des Rates zugestimmt. Dies erfolgte ohne vorgängige 
Rücksprache mit den deutschsprachigen Partnern in Österreich, in der 
Schweiz und in Liechtenstein.
An der Plenarversammlung vom 22. Juni 2006, bei der auch 
Liechtenstein vertreten war, haben die kantonalen 
Erziehungsdirektorinnen und -direktoren den Empfehlungen auch für 
die Schweiz zugestimmt. Sie haben vor ihrer Beschlussfassung die 
Vorschläge des Rates für die Schweiz beurteilen lassen: bei 
Lehrerorganisationen, bei der Fachdidaktik und bei 
Lehrmittelverlagen. Des Weiteren haben auch das österreichische 
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die 
Autonome Provinz Bozen-Südtirol der Inkraftsetzung der Vorschläge 
auf Beginn des Schuljahres 2006/07 bereits zugestimmt.
Auf das Ganze gesehen: Veränderungen marginal
Die in den 1980er-Jahren initiierte Reform der deutschen 
Rechtschreibung ist seit 1996 gut in den Schulen umgesetzt worden. 
Die jetzt nachträglich vom Rat für deutsche Rechtschreibung 
vorgenommenen Anpassungen zu einzelnen Regeln werden wenig 
Auswirkungen auf die Vermittlung in den Schulen haben. Da die 
Veränderungen des Rates in erster Linie mehr Varianten-Schreibungen 
zulassen ("haltmachen" oder "Halt machen"/ "du" oder als Variante 
wieder "Du" in Briefen) kann in der Schule teilweise die bisherige 
Regel weiter vermittelt werden. Wo dies nicht möglich ist, wird die 
Varianten-Schreibung möglichst durch Regeln geführt. Weitere 
Änderungen betreffen Spezialfälle und Randgebiete, die allenfalls 
zum Lernprogramm an weiterführenden Schulen gehören.
Umsetzung und Übergangsfrist
Es wird Aufgabe der Fachdidaktik sein, die Veränderungen des 
Rates schulgerecht aufzubereiten. Im Auftrag der EDK wird von 
fachdidaktischer Seite eine Handreichung für Lehrpersonen 
erarbeitet. Diese soll im Herbst 2006 vorliegen und auch den 
liechtensteinischen Lehrkräften sowie einer interessierten 
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Auf den gleichen Zeitpunkt 
publiziert die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ILZ) eine 
Neuauflage des Schweizer Schülerdudens. Die Schreibweise in den 
Lehrmitteln wird im Rahmen der üblichen Erneuerungsprozesse 
angepasst.
Auf den 31. Juli 2009 wird in den Schulen die Korrekturtoleranz 
auch für die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung 
und Zeichensetzung aufgehoben. Diese Bereiche waren bisher von einer 
Verbindlichkeit ausgenommen gewesen, weil der Rat für 
Rechtschreibung hier seine Änderungen angekündigt hatte.
Hintergrundinformationen: 
http://www.edk.ch/PDF_Downloads/Presse/2006/20060622HinterRe.pdf

Kontakt:

Ressort Bildung
Corina Beck
Tel.: +423/236 76 68
corina.beck@mr.llv.li

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