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Englisch auf der Primarstufe: Gesamtkonzept und Standards

(ots)

Vaduz, 5. September (pafl) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. August 2006 entschieden, eine Kommission einzusetzen, welche die Einführung des Fremdsprachenunterrichts in Englisch ab der ersten Klasse Primarschule überprüft. Dies ist Teil des "Regierungsprogramms 2005-2009", wo es heisst, dass "die Herabsetzung des Einstiegsalters für Frühenglisch an den Primarschulen auf die erste Primarstufe" geprüft werden soll.

Fremdsprachenkenntnisse sind für unsere Gesellschaft sowohl im 
Berufsleben als auch in der privaten Lebensgestaltung unverzichtbar. 
Sprachkompetenz und Sprachlernkompetenz sind angesichts der ständig 
steigenden sprachlichen Anforderungen zu Schlüsselqualifikationen 
geworden, die sich positiv auf das lebenslange Lernen auswirken. EU 
und Europarat haben deshalb schon vor einiger Zeit das Erlernen von 
zwei Fremdsprachen im Pflichtschulbereich für alle Schülerinnen und 
Schüler als Ziel erklärt. Über die Vorteile des frühen 
Fremdsprachenlernens besteht ein breiter Konsens sowohl in 
Wissenschaftskreisen wie auch in der Gesellschaft. Fremdsprachen 
werden unter angemessenen Bedingungen im vorschulischen Alter und im 
frühen Schulalter leichter, nachhaltiger und mit mehr Erfolg erlernt 
als im späteren Alter.
Aus diesen Gründen hat die Regierung in ihrem "Regierungsprogramm 
2005-2009" festgelegt, dass überprüft werden soll, ob mit dem 
Eintritt in die Primarschule eine Fremdsprache gelernt werden soll. 
Die Regierung hat dementsprechend in ihrer Sitzung vom 29. August 
2006 eine Kommission beauftragt, ein Gesamtkonzept für den 
Fremdsprachenunterricht an den liechtensteinischen Schulen zu 
entwickeln. In dieser Arbeitsgruppe unter der Leitung von Wilfried 
Müller, Lehrer und Prorektor an der Berufsmittelschule 
Liechtenstein, sind Lehrpersonen aus allen Schularten vertreten.
Ein Gesamtkonzept für den Fremdsprachenunterricht soll 
sicherstellen, dass die Sprachausbildung während der gesamten 
Pflichtschulzeit koordiniert abläuft. Dies gewährleistet auch die 
Durchlässigkeit der Schulsysteme. Schulübertritte dürfen zu keinem 
Bruch oder zu unerwünschter Zweigleisigkeit im Sprachenlernen 
führen. Ein durchgängig zielorientierter Fremdsprachenunterricht 
kann dadurch gesichert werden, dass für jede Schulstufe Standards 
festgelegt werden, welche die zu erreichenden Sprachkompetenzen 
beschreiben. Solche Zielvorgaben erfüllen auch im Rahmen der 
Qualitätssicherung eine wichtige Aufgabe. Werden diese Standards im 
Einklang mit den Deskriptoren oder Kann-Beschreibungen des 
Europäischen Referenzrahmens formuliert, ermöglicht das einen 
internationalen Vergleich der Fremdsprachenkenntnisse unserer 
Schülerinnen und Schüler.
Die Kommission soll klären, wann mit dem Englischunterricht in 
der Primarschule begonnen werden und welche Ziele der 
Fremdsprachenunterricht am Beginn der Schullaufbahn haben soll. Im 
Zusammenhang mit der Beginn des Englischunterrichts wird auch 
geprüft, ob, wann und wie allenfalls eine zweite Fremdsprache in der 
Primarschule eingeführt werden soll. Um die Kontinuität des 
Fremdsprachenlernens über die Pflichtschuljahre hinaus zu fördern, 
werden für die weiterführenden Schulen Empfehlungen für Zielvorgaben 
ausgesprochen. Sie können durch Verweise auf standardisierte 
Prüfungen oder Zertifikate konkretisiert werden (z.B. PET, First 
Certificate, BEC Preliminary und Vantage, CAE, TOEFL, TOEIC usw.). 
Dies hätte den Vorteil, dass die Qualität der Sprachausbildung an 
unseren Schulen durch international anerkannte Zertifikatsprüfungen 
bestätigt werden kann.
Das Projekt ist auf zwei Jahre anberaumt. Vorschläge für ein 
Gesamtkonzept und für die Einführung des Fremdsprachenunterrichts in 
der ersten Klasse der Primarschule sollen bereits nach einem Jahr 
vorliegen.

Kontakt:

Schulamt
Guido Wolfinger
Amtsleiter
Tel.: +423/236 6750
guido.wolfinger@sa.llv.li

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