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pafl: Abänderung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 4. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über die 
Pensionsversicherung für das Staatspersonal verabschiedet. 
Zielsetzung der Gesetzesrevision ist es, die Autonomie der 
Pensionsversicherung für das Staatspersonal zu stärken, die 
Finanzierung neu zu regeln sowie die Flexibilität zu erhöhen. Bei 
der Finanzierung soll die Staatsgarantie aufgehoben und damit der 
Staat bei gleichzeitiger stärkerer Belastung der Versicherten 
entlastet werden. Im Gegenzug soll aber am Leistungsprimat und damit 
an einer zugesicherten Realwertvorsorge festgehalten werden.
Das heutige Gesetz über die Pensionsversicherung für das 
Staatspersonal stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1988. In der 
Zwischenzeit ist die Pensionsversicherung für das Staatspersonal 
sehr stark gewachsen und die Strukturen müssen überdacht werden. 
Probleme bereiten auch die berechtigten Wünsche und Anforderungen 
der angeschlossenen Institutionen. Diese operieren zunehmend in 
einem privatwirtschaftlich orientierten Umfeld und haben 
entsprechende Anforderungen an die Pensionsversicherung, die diese 
heute aufgrund der starren gesetzlichen Regelungen nicht erfüllen 
kann. Neben diesen technischen und organisatorischen Aspekten gilt 
es aber auch, die Finanzierung zu überdenken und das Fundament für 
die Entwicklung der nächsten Jahre zu legen.
All diese Fragen müssen in einem Spannungsfeld zwischen sicherer 
Altervorsorge und Finanzierbarkeit beantwortet werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Amt für Personal und Organisation
Peter Mella
Tel.: +423/236 66 60

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