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pafl: Anpassung der AHV an die Lohn- und Preisentwicklung

(ots)

Vaduz, 29. November (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 28. November 2006 beschlossen, die Leistungen der 
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die Lohn- und 
Preisentwicklung anzupassen und die Renten um durchschnittlich 2.8 
Prozent zu erhöhen. Im Zusammenhang mit der Rentenerhöhung werden 
auch die Beitragssätze der Blindenbeihilfe und die 
Ergänzungsleistungen angepasst. Der Betrag der 
Hilflosenentschädigung ist automatisch an den Betrag der 
Mindestrente der AHV gekoppelt.
Der Mindestbeitrag der Altersrente bei lückenloser 
Versicherungsdauer wird von bisher 1'075 Franken auf neu 1'105 
Franken monatlich erhöht. Die Bandbreite der Altersrente bei 
lückenloser Versicherungsdauer liegt somit zwischen 1'105 Franken 
und 2'210 Franken monatlich.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Renten der Alters- und 
Hinterlassenenversicherung werden auch die Ergänzungsleistungen 
angepasst. Hier wird die Höhe der Einkommensgrenze für 
Alleinstehende auf 18'996 Franken, für Ehepaare auf 28'494 Franken 
und für Waisen auf 9'498 Franken festgelegt.
Bei der Blindenbeihilfe erhöhen sich die Ansätze für Vollblinde auf 
616 Franken, für praktisch Blinde auf 462 Franken und für hochgradig 
Sehschwache auf 308 Franken.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
Tel.: +423/236 61 79

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