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pafl: Höhere Deckung bei Elementarschäden

(ots)

Vaduz, 14. Dezember (pafl) -

Die signifikante Erhöhung des
Elementarschadenrisikos weltweit und die zunehmenden Unwetter machen 
eine Erhöhung der Deckungslimiten in der 
Elementarschadensversicherung notwendig. Die Regierung hat einer 
Erweiterung der Deckungslimiten zugestimmt und die Selbstbehalte in 
der Gebäudeversicherungsverordnung angepasst.
Die Elementarschadenversicherung deckt Schäden an Fahrhaben und 
Gebäuden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, 
Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch 
verursacht werden. Deckungsumfang und Prämientarife der 
Elementarschadenversicherung sind für alle Versicherungsunternehmen 
in Liechtenstein einheitlich und verbindlich. Die liechtensteinische 
Elementarschadenversicherung ist im System der schweizerischen 
Elementarschadenversicherung eingebunden.
Aufgrund der deutlichen Erhöhung des Elementarschadenrisikos reicht 
die heutige Deckungslimite von 250 Millionen Franken in der 
Elementarschadenversicherung für Gebäude und Fahrhabe in 
Liechtenstein und der Schweiz nicht mehr aus. Nach heutigen 
Erkenntnissen hat sich daher eine Erhöhung der Deckungslimite auf je 
eine Milliarde Franken sowohl für Gebäude als auch für Fahrhabe 
aufgedrängt. Um die daraus folgende Prämienerhöhung in einem 
tragbaren und zumutbaren Rahmen zu halten, wurden gleichzeitig die 
Selbstbehalte erhöht.
Die notwendige Änderung der Gebäudeversicherungsverordnung tritt am 
1. Januar 2007 in Kraft. Die Kapazitätserweiterung auf je 1 
Milliarde Franken wird durch eine bescheidene Prämienerhöhung und 
eine Anpassung der Selbstbehalte finanziert.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Tel.: +423/236 73 73

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