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pafl: Zusatzprotokoll zum Schutz des UNO-Personals

(ots)

Vaduz, 17. Januar (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 
betreffend den Schutz des UNO-Personals.
Liechtenstein ist Vertragspartei des Übereinkommens über die 
Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem 
Personal vom 9. Dezember 1994. Der Anwendungsmechanismus des 
Übereinkommens hat sich als zu kompliziert herausgestellt. Mit den 
Bestimmungen des Zusatzprotokolls vom 8. Dezember 2005 soll erreicht 
werden, dass die Angriffe auf humanitäres Personal minimiert werden. 
Dies soll durch die nationale Gesetzgebung und über den Grundsatz 
"Auslieferung oder Strafverfolgung" geschehen. Ausserdem wird der 
Anwendungsbereich des Übereinkommens auf alle UNO-Einsätze 
ausgeweitet, welche humanitäre oder politische Hilfe, 
Entwicklungshilfe im Rahmen der Friedenskonsolidierung oder 
humanitäre Nothilfe zum Ziel haben. Dabei bedarf es keiner Erklärung 
des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung mehr, dass bei der 
Mission ein besonderes Risiko besteht.
Es entstehen mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls weder 
rechtliche noch finanzielle oder personelle Auswirkungen.
Liechtenstein hatte sich an den Verhandlungen zum 
Fakultativprotokoll sehr aktiv beteiligt. Aus diesem Grund kann die 
Verabschiedung desselben durch die UNO-Generalversammlung kann daher 
auch als Erfolg der liechtensteinischen Diplomatie bezeichnet 
werden.

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