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pafl: Ehrenamtliche Arbeit wird gefördert und entlastet

(ots)

Vaduz, 14. Februar (pafl) -

Die Regierung hat zuhanden des
Landtags die Beantwortung des Postulats zur Förderung und Entlastung 
der ehrenamtlichen und freiwilligen Arbeit verabschiedet.
Der Landtag hatte mit diesem Postulat die Regierung eingeladen, 
Vorschläge zu unterbreiten, wie ehrenamtliche und freiwillige Arbeit 
von der Entrichtung von Sozialleistungen und Steuern entlastet oder 
befreit werden kann. Die AHV-IV-FAK-Anstalten und die 
Steuerverwaltung haben sich auf eine gemeinsame Verwaltungspraxis 
geeinigt, um die Forderungen des Postulats umsetzen zu können.
Vorgeschlagen wird, dass Vereine und Organisationen mit Sitz in 
Liechtenstein, die einen ideellen Zweck verfolgen und nicht 
gewinnorientiert sind, eine Entschädigung von maximal 4'200 Franken 
pro Jahr als Spesenvergütung an jeden ihrer ehrenamtlich und 
freiwilligen Tätigen ausbezahlen können, ohne dass diese der AHV-IV- 
FAK Beitragspflicht und der Besteuerung unterliegt. Dadurch werden 
die Vereine und Organisationen von der Verpflichtung befreit, die 
entstandenen Unkostenbeträge nachzuweisen.
Bereits in der Vergangenheit bestanden verschiedene 
Spesenpauschalen, vor allem für Sportvereine. Diese sollen nun 
vereinheitlicht und modifiziert auf den dargestellten weiten Kreis 
von Vereinen und Organisationen erstreckt werden. Die vorgeschlagene 
Lösung kann auf Grundlage der bestehenden Gesetze vollzogen werden. 
Hierdurch soll eine einfache administrative Handhabung 
sichergestellt sein und damit eine echte Entlastung der Vereine und 
Organisationen erzielt werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Dr. Marion Hartmann
Tel.: +423/236 76 74
marion.hartmann@mr.llv.li

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