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pafl: Reform des Finanzzuweisungssystems in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 16. März (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf
für eine Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden
und die Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze genehmigt und in
die Vernehmlassung bis 30. Juni 2007 gegeben. Damit wird die zweite 
Phase des Gesamtprojektes "Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen 
Land und Gemeinden" gestartet.
Mit dem vorliegenden Reformvorschlag werden das System für die 
Zuweisung von Landessteuern an die Gemeinden neu geregelt und die 
erkannten Schwächen der geltenden Regelung überwiegend eliminiert. 
Gegenüber dem heutigen einnahmenorientierten System will die 
Regierung ein System etablieren, welches sich stärker an der 
Ausgabenseite der Gemeinden und damit am Finanzbedarf orientiert.
Die heute noch vorhandenen Kürzungsmechanismen sollen nach dem 
Vorschlag der Regierung nicht mehr spielen und damit unter anderem 
die gezielte Reservenbildung der Gemeinden nicht mehr bestrafen. In 
einem ersten Schritt soll die Differenz zwischen der Steuerkraft 
einer Gemeinde und dem für alle Gemeinden einheitlich definierten 
Finanzbedarf ausgeglichen werden, während in einem zweiten Schritt 
der Tatsache Rechnung getragen wird, dass kleinere Gemeinden aufgrund
des Grössennachteils einen höheren Finanzbedarf pro Kopf der 
Bevölkerung haben.
Zudem schlägt die Regierung vor, das System der Pauschal- und 
Grossprojektsubventionen aufzulösen und das bisherige 
durchschnittliche Subventionsvolumen grösstenteils über das neue 
Finanzzuweisungssystem zu kompensieren.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li - 
Vernehmlassungen bezogen werden.

Pressekontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
Tel.: +423/236 61 14
thomas.lorenz@sf.llv.li

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