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pafl: Archäologisches Erbe in Gefahr

(ots)

Vaduz, 20. März (pafl) -

Immer häufiger werden bedeutende
archäologische Fundplätze systematisch von widerrechtlich handelnden 
Schatzgräbern ausgebeutet. Elektronische Suchgeräte ermöglichen ihnen
die genaue Ortung der im Boden verborgenen Metallobjekte. Wenn diese 
schlussendlich mit Schaufeln, Hacken, Kratzern und diversem 
Kleingerät dem Boden entrissen werden, zerstören die Raubgräber 
mutwillig bedeutende archäologische Quellen.
Gesetzlicher Schutz
In Liechtenstein sind Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, 
die sich als Zeugnisse der Vergangenheit im Boden befinden, durch das
Denkmalschutzgesetz als Gebiete und Stätten von geschichtlicher 
Bedeutung geschützt. Nachforschungen mit dem Ziel, solche 
archäologischen Denkmäler zu entdecken, bedürfen der Bewilligung der 
Regierung. Das Besitzrecht an archäologischen Fundobjekten regelt das
Sachenrecht. Sie gehen in jedem Fall in den Besitz des Staates über 
und dürfen nicht ausser Landes gebracht werden.
Zerstörung von kulturellem Erbe
Das unsachgemässe Bergen archäologischer Funde vernichtet wichtige
Spuren im Boden. Die Objekte lassen sich weder Bodenschichten noch 
Befunden zuordnen. Ihr historischer Wert wird dadurch vernichtet. Aus
diesem Grund erhalten Privatpersonen keine Bewilligung für das 
planmässige Suchen nach verborgenen Bodendenkmälern. Archäologische 
Ausgrabungen werden nur von den Fachkräften der zuständigen 
Amtsstelle durchgeführt. Verstösse gegen die das archäologische 
Fundgut sowie Ausgrabungen betreffenden gesetzlichen Bestimmungen 
werden zur Anzeige gebracht und bestraft.
Illegale Raubgrabungen finden sehr oft auf markanten Hügelkuppen, 
an Waldrändern und in Waldgebieten statt. Meist handelt es sich bei 
diesen Gebieten um bereits bekannte archäologische Fundplätze oder um
deren unmittelbare Umgebung.
Helfen Sie mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren oder 
noch in der Erde verborgenen archäologischen Denkmälern zu 
verhindern. Teilen Sie Beobachtungen, die auf illegale 
Grabungstätigkeit hinweisen, umgehend der zuständigen Amtsstelle mit.
In Liechtenstein ist dies die Landesarchäologie (Hochbauamt, 
Abteilung Denkmalpflege und Archäologie, Messinastrasse 5, Triesen, 
Tel. 236 75 31, Mail:  info.archaeologie@hba.llv.li). Weitere 
Informationen finden Sie auf der Homepage des Hochbauamts unter 
www.hba.llv.li.

Pressekontakt:

Hochbauamt/Archäologie
Ulrike Mayr
+423 236 75 34
Hansjörg Frommelt
+423 236 7531

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