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pafl: Vereinbarung mit der Schweiz betreffend den Sicherheitsfonds

(ots)

Vaduz, 21. März (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag zur Ratifikation der Vereinbarung 
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des 
Fürstentums Liechtenstein betreffend die Wahrnehmung der Aufgaben des
liechtensteinischen Sicherheitsfonds vom 19. Dezember 2006.
Mit der Vereinbarung werden die liechtensteinischen Einrichtungen 
der betrieblichen Personalvorsorge zu den gleichen Bedingungen wie 
schweizerische Vorsorgeeinrichtungen dem schweizerischen 
Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Sie entrichten wie die 
schweizerischen Einrichtungen Beiträge an den Sicherheitsfonds zu 
seiner Finanzierung. Damit können die Versicherteninteressen bei 
Zahlungsunfähigkeit einer Einrichtung der betrieblichen 
Personalvorsorge sichergestellt werden. Der Sicherheitsfonds nimmt 
zudem die Funktion der Zentralstelle 2. Säule gemäss dem Gesetz über 
die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) wahr.
Die Vereinbarung wurde am 19. Dezember 2006 von 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher und Bundesrat Pascal 
Couchepin unterzeichnet, nachdem die Verhandlungen im November 2006 
abgeschlossen werden konnten. Sie wird seit 1. Januar 2007 vorläufig 
angewendet. Damit konnte dem gesetzlichen Auftrag entsprochen werden,
bis 1. Januar 2007 einen Sicherheitsfonds zu errichten.

Pressekontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Letizia Meier
Tel.: +423/236 60 54

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