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pafl: 22. März 2007 ist Weltwassertag

Vaduz, 21. März (pafl) -

(ots)

50 Jahre Gewässerschutzgesetz - neu Flussgebietsmanagement erforderlich

Der 22. März wurde von den Vereinten
Nationen zum Tag des Wassers erklärt. An diesem Tag soll jedes Jahr 
besonders auf die Bedeutung des Wassers, den Schutz der 
Wasservorkommen und deren nachhaltige Nutzung aufmerksam gemacht 
werden. Angesichts der immer knapper werdenden Wasserressourcen in 
verschiedenen Gebieten der Erde ist das Thema des Weltwassertages am 
22. März 2007 besonders aktuell. Es lautet: "Zeit zum Handeln - 
Wasserknappheit und Dürre".
Die meisten Länder des Nahen Ostens und Nordafrikas, Mexiko, 
Pakistan, Südafrika und grosse Teile Chinas und Indiens leiden unter 
Wassermangel. Die Bewässerungslandwirtschaft in diesen Ländern hat 
einen immens grossen Wasserbedarf und ist meist als erstes von 
Wasserknappheit und Wassermangel betroffen.
Um Wassermangel-Situationen entgegenzuwirken, sind Zusammenarbeit 
und integriertes wasserwirtschaftliches Denken auf internationaler, 
nationaler und lokaler Ebene gefordert. Der gleichberechtigte Zugang 
aller Menschen zu Trinkwasser sowie die Berücksichtigung kultureller 
und ethischer Aspekte sind von grundlegender Bedeutung, wenn es um 
die Nutzung der begrenzten Ressource Wasser geht.
Liechtenstein ist aufgrund seiner geografischen Lage reich an 
Wasser. Unser Lebensstil, die uneingeschränkte Verfügbarkeit von 
Wasser und sein geringer Preis sind Gründe für unseren hohen 
spezifischen Wasserverbrauch. Nur zu selten denken wir daran, dass 
wir mit dem Genuss von Kaffee, Orangensaft und exotischen Früchten 
auch viel virtuelles Wasser aus Wassermangelgebieten importieren. 
Dieser indirekte Wasserkonsum ist beträchtlich und kommt zum direkten
Wasserverbrauch dazu.
Bei uns ist aufgrund der günstigen klimatischen Bedingungen 
Wasserknappheit derzeit kaum zu befürchten. Diese vorteilhafte Lage 
kann sich in Zukunft ändern. Klimawandel und die zunehmende 
Verstädterung werden auch bei uns den Wasserhaushalt verändern. Die 
Zeichen sind unübersehbar. Das Niederschlagsdefizit im Hitzesommer 
2003 hat auch in unseren Breiten zu Ertragseinbussen und Schäden im 
Acker- und Gemüsebau geführt. Nur dank der gut ausgebauten 
Infrastrukturanlagen traten bei der Trinkwasserversorgung keine 
Probleme auf.
Wasserknappheit heisst in vielen Fällen ein Zuwenig an sauberem 
Wasser. Diesbezüglich hat Liechtenstein frühzeitig vorgesorgt. 
Bereits 1957 trat das Gesetz zum Schutze der Gewässer vor 
Verunreinigung (Gewässerschutzgesetz) in Kraft. Auf dessen Grundlage 
haben Land, Gemeinden und Private vielfältige Massnahmen 
durchgeführt, wie beziehungsweise den Bau von Abwasseranlagen, 
umfassende Kontrollen von Abfalldeponien und Tankanlagen, 
Gewässerrenaturierungen und die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. 
Diese Anstrengungen haben sich gelohnt, sind doch die Gewässer 
Liechtensteins heute weitgehend in einem guten Zustand.
2003 wurde das Gewässerschutzgesetz von 1957 novelliert. Es 
postuliert den ganzheitlichen Schutz der ober- und unterirdischen 
Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen aller Art. Die vorrangigen 
Gewässerschutzmassnahmen der Zukunft betreffen den Schutz des 
Grundwassers sowie die Renaturierung der teils stark verbauten 
Fliessgewässer. Künftig sollen die Ziele des Hochwasserschutzes mit 
einem naturnahen Wasserbau erreicht werden, der den Fliessgewässern 
mehr Platz einräumt und damit ihre ökologische Funktionsfähigkeit 
verbessert.
Wasser kennt keine Staatsgrenzen. Die Wasserrahmenrichtlinie der 
Europäischen Union will bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen 
Zustand der Gewässer erreichen. Die dazu erforderlichen Massnahmen 
sind in den Flusseinzugsgebieten grenzüberschreitend abzustimmen. 
Liechtenstein liegt im Rhein-Einzugsgebiet. Am 22. März 2007 beginnt 
in Brüssel die europäische Wasserkonferenz, wo der erste Bericht zur 
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie das neue 
Wasserinformationssystem (WISE) präsentiert werden.
In Zukunft müssen alle Aktivitäten des Menschen zur Nutzung des 
Wassers, zum Schutz des Wassers sowie zum Schutz vor den Gefahren des
Wassers aufeinander abgestimmt werden. Die integrale Wasserwirtschaft
hat das Flusseinzugsgebiet als Bewirtschaftungs- und Planungsraum und
hat neben den klassischen Sektoren Wassernutzung, Gewässer- und 
Hochwasserschutz, insbesondere auch die Raumplanung und 
sozio-ökonomische Aspekte zu umfassen.
Liechtenstein liegt im Wasserschloss Europas. Es trägt somit eine 
grosse Verantwortung für den Schutz der grenzüberschreitenden 
Gewässer. In diesem Bewusstsein arbeitet das Land seit mehreren 
Jahrzehnten bei den internationalen Kommissionen zum Schutze des 
Rheins und des Bodensees aktiv mit. Das von Liechtenstein und den 
Anrainern 2005 beschlossene "Entwicklungskonzept Alpenhrein" folgt 
dem geforderten Ansatz der integralen Wasserwirtschaft.
Im Weiteren unterstützt Liechtenstein im Rahmen der 
Entwicklungszusammenarbeit verschiedene Projekte zur Sicherung der 
Trinkwasserversorgung in Entwicklungsländern.
Wasser ist das Gold der Zukunft. Das integrale Wassermanagement 
auf Einzugsgebietsbasis verlangt eine fach- und grenzüberschreitende 
Zusammenarbeit. Jeder Einzelne kann und muss zu einer schonenden 
Nutzung unserer Wasserressourcen beitragen.

Pressekontakt:

Amt für Umweltschutz
Egon Hilbe
+423/236 61 92

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