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pafl: Übernahme der anteilmässigen Schulgeldkosten für Brückenangebote im Bildungswesen

(ots)

Vaduz, 5. April (pafl) -

Das Land wird für in
Liechtenstein wohnhafte Schulabgängerinnen und Schulabgänger der 
Sekundarstufe I, die schweizerische Brückenangebote nutzen, das 
Schulgeld bis auf den selben Betrag übernehmen, wie ihn die 
schweizerischen Schulabgängerinnen und Schulabgänger im jeweiligen 
Schulstandortkanton zu leisten haben. Diese Regelung soll unseren 
Jugendlichen den Zugang an diese staatlichen Brückenangebote 
ausserhalb der Landesgrenzen ermöglichen.
Bildungsangebote, die eine Brücke zwischen der obligatorischen 
Schulzeit und einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) oder einer
weiterführenden Schule bauen, werden als so genannte Brückenangebote 
bezeichnet. Mit dem Freiwilligen 10. Schuljahr in Schaan steht für 
jährlich rund 80 Schulabgängerinnen und Schulabgänger ein bewährtes 
und differenziertes Brückenangebot zur Verfügung. Für rund ein 
Dutzend, vorwiegend weibliche Jugendliche, pro Jahr macht es Sinn, 
ein Brückenangebot ausserhalb des Landes zu nutzen, wie 
beispielsweise das Hauswirtschaftsjahr, die Haushaltungsschule 
Broderhaus in Sargans, das Sarganserländer Sozialjahr, den 
Integrationskurs, sowie den Vorkurs für gestalterische Berufe.
Auf das kommende Schuljahr 2007/2008 hat der Kanton St. Gallen 
seine Palette an Brückenangeboten vereinheitlicht. Den kantonal und 
inskünftig auch den in Liechtenstein wohnhaften Teilnehmenden wird 
ein Schulgeld je nach Angebot in der Höhe von 500 bis 2'000 Franken 
verrechnet, den ausserkantonal Teilnehmenden neu die vollen Kosten, 
was eine deutliche Zunahme der Schulgelder mit sich bringt. Diese 
Neuausrichtung hätte für Jugendliche aus Liechtenstein Konsequenzen, 
wenn sie eines dieser Brückenangebote nutzen möchten. Mit der 
Übernahme der Mehrkosten durch das Land will die Regierung 
Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die den Einstieg in die 
Berufswelt noch nicht geschafft haben oder aus anderen Gründen erst 
später mit einer Berufsausbildung beginnen können, den Einstieg in 
die Berufswelt erleichtern.
Teilnehmende, die vor Schulbeginn Sommer 2007/2008 ein 
schweizerisches Brückenangebot begonnen haben, sind von dieser 
Regelung nicht betroffen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Berufsbildung und 
Berufsberatung (Tel. 236 72 00 oder 236 72 12) in Schaan.

Pressekontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel. +423 236 67 21
info@pia.llv.li

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