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pafl: International vergleichbare Arbeitslosenquote wird eingeführt

Vaduz, 12. April (pafl) -

(ots)

Anpassung der Berechnungsweise

Die Regierung hat beschlossen, die
Berechnungsweise der liechtensteinischen Arbeitslosenquote 
anzupassen, um sie international vergleichbar zu machen. Mit dieser 
Anpassung wird sich die Arbeitslosenquote erhöhen. Gleichzeitig wird 
die Definition der Arbeitslosen an die internationalen Standards 
angeglichen, wodurch sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen verringert.
Die Publikation der neuen Daten erfolgt Ende Mai.
Neue Arbeitslosenstatistik in Vorbereitung
Die Umstellung auf eine international vergleichbare 
Arbeitslosenquote erfolgt im Zusammenhang mit dem Aufbau einer neuen 
Arbeitslosenstatistik. Die neue Arbeitslosenstatistik wird 
detaillierte Informationen zur Struktur der Arbeitslosigkeit in 
Liechtenstein liefern. Diese Informationen bilden eine Basis für 
vertiefte Analysen der Arbeitslosigkeit in Liechtenstein. Sie 
erlauben es, die bestehenden Massnahmen zur Reduzierung der 
Arbeitslosigkeit zu überprüfen und weitere Massnahmen zu entwickeln. 
Die amtliche Statistik wird die neue Arbeitslosenstatistik Ende Mai 
2007 publizieren und dabei Daten verwenden, die von den Abteilungen 
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung des Amtes für 
Volkswirtschaft erfasst werden.
Die Zahl der Arbeitslosen verringert sich
Die neue Arbeitslosenquote orientiert sich an den Definitionen von
Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften in 
Luxemburg. Diese internationalen Vorgaben beeinflussen nicht nur die 
Arbeitslosenquote, sondern auch die Zahl der Arbeitslosen. Gemäss den
europäischen Definitionen gelten Personen, die sich vorübergehend in 
einem Zwischenverdienst befinden, nicht als arbeitslos, da sie zu 
diesem Zeitpunkt über eine Arbeitsstelle verfügen. Dieselbe Regelung 
wendet das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) an.
In den schweizerischen Arbeitslosenzahlen des SECO gelten Personen 
mit einem Zwischenverdienst ebenfalls nicht als arbeitslos.
Bis anhin zählte man in Liechtenstein die Personen mit 
Zwischenverdienst zu den Arbeitslosen, wenn sie bei der 
Arbeitsvermittlung des Amtes für Volkswirtschaft registriert waren. 
Mit der Umstellung auf die international vergleichbare Definition der
Arbeitslosen wird sich die Gesamtzahl der als arbeitslos geltenden 
Personen somit verringern, weil Personen mit einem Zwischenverdienst 
nicht mehr mitgezählt werden.
Arbeitslosenquote steigt dennoch an
Die Arbeitslosenquote zeigt das Verhältnis der "Arbeitslosen" zu 
den "Erwerbspersonen". Dabei gibt es zwei unterschiedliche Zählweisen
für die Erwerbspersonen: Das Arbeitsortprinzip und das 
Wohnortprinzip.
Die bisher veröffentlichte Arbeitslosenquote Liechtensteins beruht
auf dem Arbeitsortprinzip, d.h. als Erwerbspersonen gelten alle in 
Liechtenstein Beschäftigten, inklusive der Zupendler aus dem Ausland.
Beim Wohnortprinzip gelten die in Liechtenstein wohnhaften 
Beschäftigten (inklusive Wegpendler, aber ohne Zupendler) als 
Erwerbspersonen. Die Arbeitslosen selbst werden beim Wohnortprinzip 
auch als Erwerbspersonen gezählt, weil sie für einen Erwerb zur 
Verfügung stehen. In den europäischen Staaten wird in der Regel das 
Wohnortprinzip für die Berechnung der Arbeitslosenquote angewendet, 
was auch von Eurostat empfohlen wird. Die neue liechtensteinische 
Arbeitslosenquote wird sich ebenfalls auf das Wohnortprinzip 
abstützen.
Internationale Vergleichbarkeit erwünscht
Die bisherige liechtensteinischen Arbeitslosenquote konnte 
aufgrund unterschiedlicher Definitionen nicht mit den 
Arbeitslosenquoten anderer Staaten verglichen werden. Durch die 
Umstellung auf die europäischen Definitionen wird die 
Arbeitslosenquote international vergleichbar. Auf diese Weise kann 
den Wünschen des Landtages und der Öffentlichkeit nach einer besseren
Vergleichbarkeit der liechtensteinischen Arbeitslosenquote Rechnung 
getragen werden.

Pressekontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Abteilungsleiter-Stellvertreter Statistik
Christian Brunhart
Tel. +423 236 64 50

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