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pafl: Infoschulung: Blaulicht und Sirene - Wer zahlt beim Unfall?

(ots)

Vaduz, 29. Juni (pafl) -

Alltag bei Feuerwehr, Polizei
oder Rettung: Einsatzfahrt, Blaulicht, Überholen mit Gegenverkehr, 
rote Ampeln, Fahren gegen Einbahnstrassen. Immer wieder kommt es in 
solchen Situationen zu Verkehrsunfällen mit Feuerwehr- oder 
Rettungswagen im Einsatz. "Unsere Leute sind zwar geübt und fahren 
konzentriert, aber der Stress ist höllisch", so Feuerwehrinspektor 
Alfred Hasler. Das Amt für Zivilschutz und Landesversorgung nahm die 
Anregung der Feuerwehrkommandanten gerne auf und informierte während 
eines Infoabends über die Rechte und Pflichten der Lenker von 
Einsatzfahrzeugen. Über 160 Teilnehmer zeigten das grosse 
Informationspotential dieser Thematik. Regierungsrat Martin Meyer 
unterstützte diese Initiative und warnt gleichzeitig, im Notfall 
leichtsinnig zu agieren: "Gewagte Manöver bei Feuerwehr, Polizei und 
Rettung bringen höchstens ein, zwei Sekunden. Das Risiko lohnt sich 
nicht."
Kein Freibrief
Bei Notfällen oder dringenden Einsätzen sind Polizei und Feuerwehr
von den grundsätzlichen Vorschriften der Strassenverkehrsordnung nur 
bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen befreit. Mit Blaulicht und 
Martinshorn dürfen sie unter anderem unter bestimmten Voraussetzungen
trotz roter Ampel die Kreuzung passieren. Fidel Frick, Amtsleiter der
Motorfahrzeugkontrolle, informierte die 160 anwesenden Zuhörer 
verschiedener Rettungsorganisationen, welche grossteils 
Feuerwehrleute waren, über die verschiedenen rechtlichen Aspekte zur 
Erlangung des Führerscheins und zur konformem Ausrüstung der 
Einsatzfahrzeuge: "Das Blaulicht ist kein Freibrief für Auto-Rambos."
Mario Büchel von der Landespolizei referierte aktuell über die 
dringlichen Dienstfahrten und betonte dabei, dass der Einsatzfahrer 
bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen nur bedingt bessere Karten hat: 
"Alle Manöver müssen sehr vorsichtig gefahren werden. Der Lenker muss
immer mit überraschenden Reaktionen der übrigen Verkehrsteilnehmer 
rechnen."
Grosses Risiko
Das Risiko, in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt
zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sondersignale 
viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das 
Risiko, in einen Unfall mit grösseren Sachschäden verwickelt zu 
werden. Das Thema Versicherungsschutz und die Frage, inwieweit 
Versicherungen dringliche Dienstfahrten definieren, wurde von Carl 
Kaiser von der Generali Versicherung kompetent abgedeckt. Mit einem 
eigenen Merkblatt wurden die wichtigsten Bestimmungen entsprechend 
unterstrichen.
Sehr gute Rückmeldungen
Das Echo der Teilnehmer auf die Infoveranstaltung war 
ausserordentlich gut. Alle Teilnehmer begrüssten die Initiative des 
Amtes für Zivilschutz und Landesversorgung. Regierungsrat Martin 
Meyer: "Durch solche Schulungsveranstaltungen und entsprechend 
richtiges Verhalten können alle Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei 
oder Rettung mit dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen 
und das Unfallrisiko zu senken."

Kontakt:

Markus Amann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 63 06

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