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pafl: Liechtenstein konnte Verbesserungen seiner EWR-Umsetzungsbilanz erreichen

(ots)

Vaduz, 2. Juli (pafl) -

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat
heute ihren ersten Halbjahresbericht 2007 (sog. Scoreboard) über den 
Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten 
Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die 
EFTA-Überwachungsbehörde verfasst zweimal jährlich einen Bericht über
die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. Einerseits
informieren diese Berichte über die Umsetzungsquoten beziehungsweise 
Umsetzungsdefizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit 
den übrigen 25 EU-Staaten. Die beiden neuen EU-Staaten, Rumänien und 
Bulgarien sind in diesem Bericht noch nicht enthalten. Andererseits 
zeigen sie die Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren auf, die gegen 
Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von
EG-Richtlinien oder Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden
sind. Stichtag für das aktuelle Scoreboard war der 30. April 2007. 
Unbeachtet bleiben daher sowohl EG-Richtlinien, die nach dem Stichtag
in nationales Recht umgesetzt worden sind, als auch neue 
EG-Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen 
worden sind.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4820 
EG-Rechtsakte, davon 1637 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird 
ausschliesslich auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im 
Gegensatz zu EG-Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts 
bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis dieser
1637 EG-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle 
Umsetzungsquote von 99 Prozent beziehungsweise ein Umsetzungsdefizit 
von 1,0 Prozent. Im Vergleich zum letzten Scoreboard von November 
2006 haben sich die Werte (November 2006: 98, 1 Prozent 
beziehungsweise 1.9 Prozent) deutlich verbessert. Dies spiegelt auch 
den Willen der Regierung wider, die im Sommer 2006 
Verbesserungsmassnahmen eingeleitet hat, um eine Umsetzungsquote im 
Mittelfeld der EWR-Staaten zu erreichen. Wichtige Herausforderungen 
sind insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Arzneimittel, 
Finanzdienstleistungen, Berufsqualifikationen und Dienstleistungen zu
erwarten.
Das Umsetzungsdefizit von 1.0 Prozent resultiert aus Verzögerungen
bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, 
Arzneimittel, Gesellschaftsrecht und Finanzdienstleistungen. Mit 
diesem Defizit von 1,0 Prozent rangiert Liechtenstein auf Platz 10 
unter den 28 EWR-Vertragsstaaten. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten
Norwegen und Island belegen mit einer Umsetzungsquote von 98,9 
Prozent beziehungsweise 98,5 Prozent die Ränge 11 und 18.
Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei 
EWR/EFTA-Staaten verringerte sich von 116 auf 94. Gegen Norwegen und 
Island laufen jeweils in 18 beziehungsweise 51 Fällen und gegen 
Liechtenstein in 25 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal 
Market Scoreboard EFTA States No. 20) kann im Internet unter 
www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der 
EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für 
weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung 
(Tel. +423/236 60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li ).

Kontakt:

Dr. Andrea Entner-Koch
Leiterin der Stabsstelle EWR
Tel +423/236 60 37

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