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pafl: Frühwarnsystem für Konsumgüter

Vaduz, 12. August (pafl) -

(ots)

Internationale Zusammenarbeit zur Sicherheit der Verbraucher - RAPEX

Seit kurzem veröffentlicht die EU im
Internet eine Liste mit Produkten, die als gefährlich eingestuft 
werden. Erfasst werden alle Konsumgüter mit Ausnahme von 
Lebensmitteln und Pharmaprodukten. Das RAPEX (Rapid Alert System for 
Non-Food Products) sorgt dafür, dass Informationen über in den 
Mitgliedstaaten gefundene gefährliche Produkte rasch die anderen 
Mitgliedstaaten und die Kommission erreichen.
RAPEX ist somit ein europäisches Frühwarnsystem zum schnellen 
Austausch von Informationen über potentiell gefährliche Produkte, die
Gegenstand einer freiwilligen oder behördlich angeordneten Massnahme 
waren. Meistens betrifft dies die Veranlassung von Rückrufen. Dieses 
spezielle Frühwarnsystem ermöglicht eine schnelle 
Informationsübermittlung für den Fall, dass bestimmte Produkte als 
gefährlich erkannt werden und ernsthafte Risiken darstellen.
Ergreift ein Mitgliedstaat Massnahmen, um eine solche Gefahr 
abzuwenden, benachrichtigt er unverzüglich die EU-Kommission, die 
diese Angaben überprüft und an die anderen Mitgliedstaaten 
weitergibt. Die Kommission kann darüber hinaus auf Basis dieser 
Meldung eine EU-weite Rückrufaktion anordnen.
Hohe Standards für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher 
gehören zu den wichtigsten Zielen der RAPEX-Mitgliedstaaten. Derzeit 
nehmen 30 Länder an diesem Frühwarnsystem teil, darunter alle 
EU-Mitgliedstaaten sowie die EWR/EFTA-Länder Island, Liechtenstein 
und Norwegen.
Im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes veröffentlicht die 
EU-Kommission jeden Freitag eine Übersicht über gefährliche Produkte,
die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden 
(RAPEX-Meldungen). In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle 
Informationen über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die
Massnahmen zusammengefasst, die in dem betreffenden Land ergriffen 
wurden.
Im Rahmen der von Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher 
initiierten Verwaltungsreform wurden unter anderem die Fachbereiche 
Konsumentenschutz und Technische Prüf-, Mess- und Normenstelle in das
Amt für Handel und Transport eingegliedert. 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher dazu: "Wir wollen mit
der Zusammenlegung der Fachbereiche Warenverkehr, Konsumentenschutz, 
Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Transport ein 
Kompetenzzentrum sowohl für die Wirtschaft als auch für die 
Konsumenten schaffen." Gemäss Wilfried Pircher, Amtsleiter des Amtes 
für Handel und Transport, konnten durch die Integration dieser 
Fachbereiche bedeutende Synergien geschaffen und damit eine 
wesentliche Verbesserung des Kundenservices erreicht werden.
Auch der Bereich Konsumentenschutz wurde ausgebaut und das 
RAPEX-System integriert. Informationen und Links zu diesem Thema sind
auf der Homepage des Amtes für Handel und Transport (www.aht.llv.li) 
oder (http://www.llv.li/amtsstellen/llv-aht-konsumentenschutz/llv-aht
-konsumentenschutz-produktsicherheit.htm) zu finden.
Welches sind die am häufigsten genannten Produkte und Gefahren im 
RAPEX?
Produkte, zu denen die meisten Gefahrenmeldungen eingingen:
Spielzeugartikel (221 Meldungen, 24%)
Elektrogeräte (174 Meldungen, 19%)
Motorfahrzeuge (126 Meldungen, 14 %)
Beleuchtungskörper (98 Meldungen, 11%)
Kosmetika (48 Meldungen, 5%).
Häufigste gemeldete Gefahren:
Verletzungen (274 Meldungen, 25%)
Stromschlag (270 Meldungen, 24%)
Feuer/Verbrennungen (194 Meldungen, 18%)
Erstickung (157 Meldungen, 14%)
Chemische Risiken (95 Meldungen, 9%).
32 Prozent mehr Meldungen im Jahr 2006
Im Jahr 2004 wurden 388 Meldungen über besonders gefährliche 
Produkte gemacht. Diese Zahl hat sich im Jahr 2006 auf 924 Meldungen 
mehr als verdoppelt. Für 2006 war bei der Zahl der Meldungen über 
ernste Gefahren gegenüber 2005 ein Anstieg von 32 Prozent zu 
verzeichnen. In mehr als 40 Prozent aller Fälle wurde gemeldet, dass 
die Wirtschaft von sich aus Massnahmen ergriffen habe, was von Jahr 
zu Jahr eine deutliche Zunahme bedeutet. Dies ist ein deutliches 
Zeichen für das zunehmende Sicherheitsbewusstsein auf Seiten der 
Marktakteure in der EU.
Dieses Schnellwarnsystem stellt ein effizientes Überwachungssystem
dar. Die ständig steigende Zahl gemeldeter Fälle ist ein Hinweis 
dafür, dass die Wachsamkeit in ganz Europa permanent besser wird.
Vorgehen in Liechtenstein
Die nationale Kontaktstelle Liechtensteins erhält alle 
RAPEX-Meldungen, wie sie an alle 30 Teilnehmerländer versandt werden.
Anschliessend erfolgt eine Risikoanalyse. Das heisst, es wird 
beurteilt, ob das betroffene Produkt in Liechtenstein vertrieben wird
und wie hoch das Risiko für das Eintreten eines Schadenfalls in 
Liechtenstein ist. Wenn die Möglichkeit oder das Risiko besteht, dass
das Produkt auf dem liechtensteinischen Markt vertrieben werden 
könnte, wird mit den Unternehmen, die diese Waren in Verkehr bringen,
Kontakt aufgenommen, und sie werden aufgefordert, über den Vertrieb 
dieser Produkte Auskünfte zu erteilen. Daraus werden entsprechende 
Massnahmen abgeleitet. Wegen der offenen Grenze zur Schweiz werden 
zusätzlich die zuständigen schweizerischen Aufsichtsbehörden 
informiert.
Weitere Informationen sind beim Amt für Handel und Transport, 
Thomas Näf, Produktsicherheit (Tel. +423/236 69 03) und Sandra 
Nitz-Röthlin, Konsumentenschutz (Tel. +423/236 6992), erhältlich.

Kontakt:

Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423/236 69 00

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