pafl: Internationaler Tag der Kinderrechte am 20. November
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. November (pafl) - Kinderrechte sind Rechte, welche für junge Menschen unter 18 Jahren Anwendung finden. Sie beruhen auf dem unbedingten Respekt der Würde jedes Menschen, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Kindern. Zu den Kinderrechten zählen unter anderem das Recht auf Bildung, auf Gesundheitsversorgung, auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Selbst- und Mitbestimmungsrechte. Sie berechtigen Kinder, Forderungen zu stellen und verpflichten den Staat und alle Verantwortungsträger, für das Wohl und die Entwicklung des Kindes bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen ein grundlegender Katalog dieser Rechte beschlossen, in Form des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Dieses Übereinkommen wurde mittlerweile von fast allen Staaten der Welt als rechtlich verbindlich anerkannt. Liechtenstein ist seit 1996 Vertragsstaat und hat bisher zwei Länderberichte (1998, 2004) über die Umsetzung des Übereinkommens in Liechtenstein bei der UNO eingereicht.
Vorstellung des zweiten Länderberichts
Der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 13. Januar 2006 in Genf den zweiten Länderbericht Liechtensteins über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes behandelt. Dieser Bericht informiert über die Zeit von 1998 bis 2003. Im Vorfeld der Sitzung wurden dem Ausschuss jedoch aktualisierte Informationen und Daten über die Zeit bis Ende 2005 zur Verfügung gestellt. Bei der Vorstellung war eine achtköpfige liechtensteinische Delegation anwesend, welche die Fragen des Ausschusses zu beantworten.
Die Mitglieder des UNO-Ausschusses betonten, dass Liechtenstein die Rechte des Kindes grundsätzlich sehr gut umsetze. Verschiedene Fragen befassten sich mit den geplanten Änderungen durch das neue Kinder- und Jugendgesetz, wie zum Beispiel die Einführung einer Ombudsperson für Kinder oder die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht bei sexuellem Missbrauch und Gewalt gegen Kinder. Weiter besprochen wurde das Thema Integration von ausländischen Kindern, gekoppelt mit der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Rechtsextremismus und Gewalt. Zudem schenkte der Ausschuss der Verhinderung von Gewalt in all ihren Formen, inklusive der körperlichen Züchtigung in der Familie und an Schulen, grosse Aufmerksamkeit. Auch die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Institutionen war ein zentrales Thema.
In seinen abschliessenden Bemerkungen (Concluding Observations) wies der Ausschuss trotz der grundsätzlich sehr positiven Beurteilung auf verschiedene Schwachstellen hin. Er stellte fest, dass einige der Empfehlungen, die der Ausschuss im Rahmen der ersten Berichterstattung gemacht hatte, von Liechtenstein bisher noch nicht umgesetzt worden sind.
In den Empfehlungen des Ausschusses werden die Verantwortlichen aufgefordert, die laufenden Aktivitäten fortzuführen und begonnene Anstrengungen weiter zu verfolgen.
Weitere Informationen zum Thema "Kinderrechte" finden sich auf der Homepage des Amtes für Soziale Dienste www.asd.llv.li und des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten www.aaa.llv.li.
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