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pafl: Stellungnahme von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und des Regierungschef-Stellvertreters Klaus Tschütscher zu den aktuellen Ereignissen

Vaduz (ots)

Liechtenstein wehrt sich gegen deutsche Kampagne
Die Souveränität Liechtensteins gegen
die Angriffe und Unterstellungen deutscher Behörden haben heute 
Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher in einer gemeinsamen 
Pressekonferenz mit klaren Worten verteidigt.
"Das Vorgehen der deutschen Behörden wäre in Liechtenstein 
gesetzlich nicht gedeckt" lautet unisono die Einschätzung des 
amtierenden Staatsoberhauptes und des Justizministers. Laut 
Medienberichten hat das deutsche Finanzministerium einem verurteilten
Rechtsbrecher Geld für seine aus einer Liechtensteiner Bank 
gestohlenen Daten zukommen lassen. Justizminister Tschütscher: "Wir 
lehnen das Vorgehen der deutschen Regierung und ihrer Behörden 
entschieden ab. Wenn die Medieninformationen stimmen, dann hat der 
deutsche Finanzminister und eine Reihe von Staatsbediensteten einem 
verurteilten Rechtsbrecher mehrere Millionen für gestohlene Daten 
zukommen lassen. Eine derartige Vorgehensweise in Liechtenstein wäre 
rechtlich völlig undenkbar." Erbprinz Alois: "Bei uns können 
fiskalische Interessen nicht über rechtsstaatliche Prinzipien 
gestellt werden."
Die liechtensteinische Justiz hat deshalb auch ein 
Ermittlungsverfahren gegen die unbekannte Täterschaft wegen 
Verletzung eines Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslandes 
eingeleitet. In der Liechtensteinischen Verfassung wird dem Schutz 
der Privatsphäre ein besonderer Wert beigemessen. Dazu gehört auch 
das Bankkundengeheimnis. Das liechtensteinische Verständnis ist von 
einem grundsätzlichen Vertrauen allen Bürgern gegenüber geprägt.
Klaus Tschütscher: "Als Justizminister habe ich dafür zu sorgen, 
dass unsere Bürger und auch die Menschen, die mit Unternehmen und 
Institutionen in unserem Land in einer wirtschaftlichen Verbindung 
stehen, Rechtssicherheit haben. Zur Rechtssicherheit gehört nach 
unserer Rechtsordnung auch der Respekt der Privatsphäre. Diese 
Privatsphäre kann nur bei begründetem Verdacht auf eine kriminelle 
Handlung aufgehoben werden. Wenn diese Rechtssicherheit, die 
wesentlicher Grundpfeiler unseres Rechtsstaates ist, durch Dritte 
gefährdet wird, stellt das die Souveränität unseres Landes und 
unserer Gesetzgebung in Frage. Meine Aufgabe als Justizminister ist 
es auch, für die Rechtssicherheit der Anleger und Geschäftspartner zu
sorgen."
Gleichzeitig hat Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen gesetzt, 
um den Finanzplatz an internationale Standards heran zu führen, damit
Geldwäsche oder organisierte Kriminalität verhindert werden.
Seit dem Jahr 2000 sind im Zuge der Stärkung und Modernisierung 
des Finanzplatzes weit reichende Gesetzesvorhaben realisiert worden, 
die unter anderem zur Schaffung der Financial Intelligence Unit (FIU)
im Jahre 2002 und der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Jahre 2005 geführt
haben. Weitere zentrale Vorhaben betrafen unter anderem die 
Totalrevision des Rechtshilfegesetzes (2000), verschiedene 
Abänderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (2002 und 2005), das 
Rechtshilfeabkommen mit den USA (2003), das Anti-Terrorismuspaket 
(2003), der Abschluss des Zinsbesteuerungsabkommens mit der 
Europäischen Gemeinschaft (2004), die Totalrevision des 
Sorgfaltspflichtgesetzes (2004) und des 
Investmentunternehmensgesetzes (2005), die Schaffung eines 
Vermögensverwaltungsgesetzes (2005) und eines 
Marktmissbrauchsgesetzes (2006), verschiedene Abänderungen des 
Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des 
Betäubungsmittelgesetzes und des Rechtshilfegesetzes im Umsetzung der
2. Geldwäscherei-Richtlinie und des Palermo-Übereinkommens (2006), 
zentrale Änderungen im Bankengesetz in Umsetzung von MiFID und Basel 
II (2006 und 2007) sowie die Totalrevision des 
Wertpapierprospektgesetzes (2007) und das Pensionsfondsgesetz. Dem 
fügt sich die Einführung der Europäischen Gesellschaft AG als 
Flaggschiff der europäischen Gesellschaftsformen sowie die 
Europäische Genossenschaft an.
Liechtensteinische Staatsanwälte und Untersuchungsrichter haben in
den vergangenen Jahren in unzähligen Fällen eng und erfolgreich mit 
ihren deutschen Kollegen zusammengearbeitet. Die Rechtshilfe 
funktioniert nach Aussage deutscher Staatsanwaltschaften klaglos und 
vorbildlich. So konnten in zahlreichen wichtigen Fällen Straftäter 
zur Verantwortung gezogen werden.
Erbprinz Alois: "Liechtenstein will und kann aber nicht ein 
überreguliertes Kontrollwesen aufbauen. Eine Bespitzelung der Bürger 
ist in Liechtenstein nicht denkbar, schon gar nicht über die 
Landesgrenzen hinweg."
Deutschland werde mit seinem Angriff auf Liechtenstein nicht das 
Problem mit seinen Steuerzahlern lösen. Wie gestern aus den deutschen
Medien zu entnehmen war, hat eine internationale Studie das deutsche 
Steuersystem als das schlechteste weltweit eingestuft  - noch nach 
Haiti. Das Staatsoberhaupt weiter: "Deutschland sollte seine 
Steuergelder besser dafür einsetzen, sein Steuersystem in den Griff 
zu bekommen, als Millionenbeträge für Daten auszugeben, deren 
rechtliche Verwertbarkeit zweifelhaft ist."
Eine andere Studie habe nämlich gezeigt: Je bürgernaher und 
demokratischer ein Staat organisiert ist, desto weniger Probleme hat 
er mit seinen Steuerzahlern.
Erbprinz Alois abschliessend: Als Staatsoberhaupt des Fürstentums 
Liechtenstein nehme ich die jüngsten Vorgänge besorgt zur Kenntnis. 
Wir werden weitere rechtliche Schritte überprüfen, um unsere Bürger 
und auch die Anleger, die uns vertrauen, vor derartigen 
Untersuchungsmethoden, die in Liechtenstein gesetzlich nicht gedeckt 
sind, zu schützen. Wir werden Sie in den nächsten Tagen über die 
nächsten Schritte informieren."

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel: +423 236 74 61
Tel: +423 236 74 62
Tel: +423 236 73 06
Tel: +423 236 73 07
Manz-christ@liechtenstein.li

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