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pafl: Rauchfrei-Telefon 147 und www.rauchfrei.li

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Juni (pafl) - Das Ressort Gesundheit der
Regierung und die Lazarus-Gemeinschaft bieten ab sofort zur 
Einführung des neuen Tabakpräventionsgesetzes ab 1. Juli 2008 einen 
eigenen Service an. Unter der kostenlosen Telefonnummer 147 erhalten 
alle Anrufer Informationen zum neuen Tabakpräventionsgesetz. Falls 
eine fachgerechte Beratung durch das freiwillige Team der 
Lazarus-Gemeinschaft nicht möglich ist, vermittelt der speziell 
geschulte Anlaufdienst eine entsprechende kompetente Stelle.
Die Telefonnummer 147 ist eine Anlaufstelle für Fragen und 
Probleme jeglicher Art, die von der Lazarus-Gemeinschaft 
Liechtenstein betrieben wird und kostenlos unter der landesweiten 
Notrufnummer 147 erreichbar ist.
"Die Regierung ist sich bewusst, dass das vom Landtag beschlossene
Tabakpräventionsgesetz für Gesprächsstoff sorgt. Obwohl alle 
Regelungsbereiche des Gesetzes unbestritten sind, möchten wir diesen 
Service 147 als Zusatzmodul anbieten, damit alle eventuell offenen 
Fragen geklärt werden können. Wir kommen damit natürlich auch dem 
mehrfach geäusserten Wunsch nach Unterstützung, Informationen oder 
einfach 'einem offenen Ohr' gerne nach", so Regierungsrat Martin 
Meyer.
www.rauchfrei.li kommt an
Als weitere Alternative für offene Fragen zum neuen 
Tabakpräventionsgesetz bietet sich die neue Homepage www.rauchfrei.li
an. Alle aktuellen Fragen zum Thema Gastronomie, öffentliche Räume, 
Schulen, Ausnahmen, Kinder- und Jugendschutz usw. sind auf der neuen 
Homepage übersichtlich zusammengefasst. Die Plattform 
www.rauchfrei.li wurde in den ersten drei Tagen der Aufschaltung 
bereits von über 2'000 Personen genutzt.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen für weitere 
ergänzende Informationen zur Kampagne "draussen rauchen - drinnen 
geniessen" und zum Tabakpräventionsgesetz zur Verfügung.
Gebäude und Räumlichkeiten mit Rauchverbot
Das neue Rauchverbot gilt gemäss Tabakpräventionsgesetz ab 1. Juli
2008:
- in Gebäuden des Gemeinwesens;
- in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen;
- in geschlossenen Räumen gastgewerblicher Betriebe, soweit diese für
Gäste zugänglich sind;
- in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dies bedeutet in der Praxis, dass das Rauchverbot insbesondere in 
folgenden Einrichtungen gilt:
- in Gebäuden von Land und Gemeinden und öffentlich-rechtlicher 
Körperschaften;
- in Restaurants, Bars, Diskotheken;
- in Schulen und anderen Bildungsstätten;
- in Krankenhäusern;
- in Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater;
- in Empfangsräumen und Ladenlokalen;
- im Zug, Bus, Postauto.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wird in der 
Einführungsphase in allen Regelungsbereichen, welche das Gesetz 
vorsieht, verhältsnissmässige Kontrollen durchführen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Markus Amann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 06

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