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pafl: Wahrung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung

Vaduz (ots)

Vaduz, 17. September (pafl) - Die Frage der Wahrung
der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung stand im Mittelpunkt
einer Konferenz, die von der Ständigen Vertretung Liechtensteins bei 
den Vereinten Nationen und der American University in Washington D.C.
veranstaltet wurde. Rund 100 Regierungsbeamte, Experten, Diplomaten, 
Akademiker und Studenten diskutierten das Thema 
"Terrorismusbekämpfung durch nationale und internationale gezielte 
Sanktionen: Eine rechtsstaatliche Perspektive". Zu den Sprechern 
zählten unter anderem der Leiter des US-Finanzbüros zur Kontrolle 
ausländischer Vermögen (OFAC), Adam J. Szubin, der Buchautor und 
Geheimdienst-Experte Patrick R. Keefe, sowie der Leiter des 
UNO-Expertenteams betreffend die Taliban und Al-Qaida, Richard 
Barrett.
Das rechtsstaatliche Kernproblem der Antiterrorismus-Sanktionen 
der UNO, der USA und der EU besteht darin, dass die Informationen und
Beweise, aufgrund derer die Ziele ausgewählt werden, von 
Geheimdiensten geliefert und vertraulich sind. Sie können daher von 
den Betroffenen nur beschränkt gerichtlich angefochten werden. Erst 
vor wenigen Tagen entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass 
die Umsetzung der Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates gegen die 
Taliban und Al Qaida durch die EU klar menschenrechtswidrig sei.
Die Konferenz zeigte auf, dass die diversen Sanktionssysteme 
sowohl im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit als auch auf Effizienz 
verbessert werden müssen und brachte dazu auch praktische Vorschläge.
So stellte Botschafter Wenaweser ein Diskussionspapier einer von 
Liechtenstein mitgetragenen Initiative vor, die Anregungen für 
transparentere Verfahren des UNO-Sicherheitsrates beim "Listing" und 
"Delisting" enthält. Diese Vorschläge haben durch das EuGH-Urteil 
neue Aktualität erlangt.

Kontakt:

Ständige Vertretung New York
Stefan Barriga
Tel.: 001-212-599-0220 # 225
E-Mail: Stefan.Barriga@nyc.rep.llv.li

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