pafl: Logopädie: Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz neu erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert und neu erlassen. Mit der Abänderung werden die logopädischen Leistungen beschrieben, die von der Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Diese Beschreibung hat bisher gefehlt, was mit der Abänderung der Verordnung nachgeholt wird. Somit wird eine eindeutige gesetzliche Grundlage für die Leistungsverrechung innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geschaffen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsgesetzes am 1. Februar 2008 gilt der Beruf des Logopäden als ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Als solcher wurde er zur Tätigkeit für die obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen. Damit wurde eine Gesetzeslücke saniert, denn in der Praxis wurden bereits in der Vergangenheit logopädische Leistungen analog zu schweizerischen Regelungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein abgerechnet.
Die abgeänderte Verordnung lehnt sich inhaltlich im Wesentlichen an die schweizerischen Vorgaben an. Im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen können auch in Liechtenstein 12 Sitzungen mit einer ärztlichen Anordnung durchgeführt werden. Dies erfolgt aus dem Grund, da es insbesondere im Bereich der Logopädie möglich ist, einige Störungsbilder z.B. der Sprache, der Artikulation oder der Stimme mit mindestens 12 Sitzungen abschliessend zu behandeln. Eine Ausnahme stellt die schwere Aphasie dar, wo von vorneherein mindestens 60 Sitzungen pro Jahr zu verordnen sind. Ebenso wie bei den anderen Gesundheitsberufen ist nach insgesamt 36 Sitzungen der Vertrauensarzt einzuschalten. Ergänzend zu den Regelungen in der Schweiz werden auch aus Transparenz- und Abgrenzungsgründen ausdrücklich noch die Schluckstörungen als zugelassene Störungsbilder, deren Behandlung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, benannt.
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Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
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