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pafl: Logopädie: Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz neu erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. September (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert und neu
erlassen. Mit der Abänderung werden die logopädischen Leistungen 
beschrieben, die von der Krankenpflegeversicherung übernommen werden.
Diese Beschreibung hat bisher gefehlt, was mit der Abänderung der 
Verordnung nachgeholt wird. Somit wird eine eindeutige gesetzliche 
Grundlage für die Leistungsverrechung innerhalb der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung geschaffen.
Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsgesetzes am 1. Februar 2008 
gilt der Beruf des Logopäden als ein gesetzlich geregelter 
Gesundheitsberuf. Als solcher wurde er zur Tätigkeit für die 
obligatorische Krankenpflegeversicherung zugelassen. Damit wurde eine
Gesetzeslücke saniert, denn in der Praxis wurden bereits in der 
Vergangenheit logopädische Leistungen analog zu schweizerischen 
Regelungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in
Liechtenstein abgerechnet.
Die abgeänderte Verordnung lehnt sich inhaltlich im Wesentlichen 
an die schweizerischen Vorgaben an. Im Gegensatz zu anderen 
Gesundheitsberufen können auch in Liechtenstein 12 Sitzungen mit 
einer ärztlichen Anordnung durchgeführt werden. Dies erfolgt aus dem 
Grund, da es insbesondere im Bereich der Logopädie möglich ist, 
einige Störungsbilder z.B. der Sprache, der Artikulation oder der 
Stimme mit mindestens 12 Sitzungen abschliessend zu behandeln. Eine 
Ausnahme stellt die schwere Aphasie dar, wo von vorneherein 
mindestens 60 Sitzungen pro Jahr zu verordnen sind. Ebenso wie bei 
den anderen Gesundheitsberufen ist nach insgesamt 36 Sitzungen der 
Vertrauensarzt einzuschalten. Ergänzend zu den Regelungen in der 
Schweiz werden auch aus Transparenz- und Abgrenzungsgründen 
ausdrücklich noch die Schluckstörungen als zugelassene 
Störungsbilder, deren Behandlung in der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung vergütet wird, benannt.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro d'Elia, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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