pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Abänderung des Strafgesetzbuches
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2009 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet.
Als Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und Mitglied von MONEYVAL, dem Expertenkomitee des Europarates, ist Liechtenstein verpflichtet, die internationalen Standards im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung umzusetzen. Sowohl die im Jahr 2007 durchgeführte Länderevaluation Liechtensteins durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) als auch der MONEYVAL Progress Report vom 12. Dezember 2008 haben die Ausweitung des Vortatenkatalogs bzw. die Aufnahme der Urkundendelikte, der Umweltdelikte und der Marktmanipulation in den Vortatenkatalog des Geldwäschereitatbestandes gefordert.
Mit der gegenständlichen Vorlage setzt Liechtenstein die vorgenannten internationalen Verpflichtungen und Standards um und erweitert den Vortatenkatalog des Geldwäschereitatbestands von § 165 StGB um die Urkundendelikte (§§ 223 und 224 StGB), die Umweltdelikte (§§ 180 und 182 StGB) und die Marktmanipulation (Art. 24 Marktmissbrauchsgesetz).
In der Vernehmlassung haben sowohl die Behörden als auch die Verbände die Notwendigkeit zur Umsetzung der internationalen Verpflichtungen und Standards im Bereich der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung anerkannt.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
T + 423 236 60 85