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pafl: Verordnung über Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft genehmigt

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 23. März 2010 die Verordnung über die Einkommensbeiträge 
in der Landwirtschaft (Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung)
genehmigt. Die neue Verordnung ist die Nachfolgeverordnung der 
bisherigen Direktzahlungsverordnung. Regierungsrätin Renate Müssner 
zu den Neuregelungen der Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft: 
"In der vorliegenden Verordnung sind die Einzelheiten der Ausrichtung
der Einkommensbeiträge sowie das Verfahren für deren Ausrichtung 
geregelt. In materiell-rechtlicher Hinsicht wird von der bisher 
geltenden Rechtslage ausgegangen. Diese wird aber dahingehend 
aktualisiert, dass eine weitgehende Angleichung und Harmonisierung 
mit der schweizerischen Rechtslage erfolgt."
Zusatzbeitrag für Bergbetriebe
Der Zusatzbeitrag für Bergbetriebe entspricht dem bisherigen 
Betriebszuschuss für Bergbetriebe, welcher als Komponente der 
Erschwernisbeiträge des Berggebiet- und Hanglagengesetzes geregelt 
war. Aus systematischen Gründen wird dieser Beitrag den 
Einkommensbeiträgen zugeordnet. Die zweite Komponente des ehemaligen 
Erschwernisbeitrages, nämlich der Flächenbewirtschaftungsbeitrag für 
Erschwernisse im Berggebiet und in den Hanglagen, wurde in die 
Landschaftspflege-Förderungs-Verordnung übernommen.
Höhe der Einkommensbeiträge
Die Höhe des Betriebsbeitrages (Basisbeitrag, Beitrag für den 
Pflanzenbau, Beitrag für die Tierhaltung und Flächenbeitrag) sowie 
des Zusatzbeitrages für die Alpung wird wie bisher festgelegt. Bei 
den Beiträgen für Ackerkulturen kommt es zu betragsmässigen 
Anpassungen an die schweizerische Rechtslage.
Die Regierung beabsichtigt, auch die Beitragshöhe für 
raufutterverzehrende Nutztiere dem schweizerischem System anzupassen.
Damit die Anpassung im Jahr 2010 zu keinen existenziellen Problemen 
führen wird, wurde für das Jahr 2010 mit der Vereinigung Bäuerlicher 
Organisationen eine einvernehmliche und kostenneutrale 
Übergangsregelung gefunden. Auf das Jahr 2011 werden dann definitiv 
die schweizerischen Ansätze eingeführt.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T+ 423 236 60 93

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