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pafl: Verordnungen im Bereich der Kommunikationsdienste erlassen

Vaduz (ots)

Vaduz, 31. August (pafl) - Die Regierung hat
folgende abgeänderte Kommunikations-Verordnungen erlassen: Verordnung
über die Aufgaben und Befugnisse der Regulierungsbehörde im Bereich 
der elektronischen Kommunikation, Verordnung über elektronische 
Kommunikationsnetze und -dienste, Verordnung über Funkanlagen und 
Kommunikationsendeinrichtungen sowie Verordnung über die Erhebung von
Verwaltungs- und Nutzungsgebühren nach dem Kommunikationsgesetz. 
Weiters wurde die Kundmachung über die Festlegung der sachlich und 
räumlich relevanten Kommunikationsmärkte aufgehoben.
Durch die abgeänderten Verordnungen werden einerseits verschiedene
EWR-Rechtsakte umgesetzt und andererseits bestehende 
Regelungsdefizite abgebaut. Die EWR-Rechtsakte betreffen unter 
anderem folgende Bereiche: Wettbewerb auf dem Markt für 
Telekommunikationsendeinrichtungen, Informationspflicht der Anbieter 
gegenüber der Regulierungsbehörde und gegenseitige Anerkennung der 
Konformität von Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen.
Die abgeänderte Gebührenverordnung trägt nun dem Umstand Rechnung,
dass mit der Beseitigung des Konzessionssystems die 
Konzessionsgebühren wegfallen. Es werden keine neuen allgemeinen 
Gebühren eingeführt, sondern es werden entsprechend dem 
Verursacherprinzip Gebühren für konkrete Tätigkeiten der 
Regulierungsbehörde eingehoben.

Kontakt:

Amt für Kommunikation
Kurt Bühler
T +423 236 64 80

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