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pafl: Stellungnahme betreffend Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Familienzulagen

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. August 2011 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Familienzulagen (Einführung eines minimalen und maximalen Kapitals im Bereich der Verwaltungskosten) aufgeworfenen Fragen genehmigt.

Mit der Vorlage wird einer langjährigen Forderung des Landtages nachgekommen und der Regierung die notwendige Flexibilität gegeben, den Verwaltungskostenbeitragssatz der AHV-IV-FAK-Anstalten bedarfsgerecht den tatsächlichen Gegebenheiten der Verwaltungskosten anzupassen.

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesabänderungen wird ausdrücklich festgelegt, dass die AHV, die IV und die FAK eine gemeinsame Verwaltungskosten-Rechnung führen. Darüber hinaus wird definiert, dass sich zukünftig die Verwaltungskostenbeiträge im Rahmen eines Bandbreitenmodells bemessen sollen. Eine Anpassung des Beitragssatzes hat zu erfolgen, wenn die Reserven weniger als ein Drittel oder aber mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer
T +423 236 61 79

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