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ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Strafgesetzbuches und des Bürgerrechtsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November die Stellungnahme zur Abänderung des Strafgesetzbuches und des Bürgerrechtsgesetzes betreffend Massnahmen zur internationalen Terrorismusbekämpfung und zum Schutz vor Diskriminierung zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Regierung beantwortet mit der Stellungnahme die vom Landtag anlässlich der ersten Lesung am 3. September 2015 aufgeworfenen Fragen. Diese betreffen im Wesentlichen die Auslegung der erweiterten Diskriminierungsstrafnorm und die Tragweite des vorgeschlagenen neuen Tatbestands zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft.

Zum Zwecke der wirksamen Terrorismusbekämpfung und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit werden mit der Vorlage analog der österreichischen Rezeptionsvorlage neue Tatbestände bezüglich der Ausbildung für terroristische Zwecke sowie der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen. In diesem Zusammenhang soll auch im Bürgerrechtsgesetz, in Angleichung an die Rechtslage in der Schweiz und in Österreich, ein neuer Tatbestand zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft eingeführt werden, wenn ein Landesangehöriger durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen des Landes erheblich schädigt und nicht die Gefahr von Staatenlosigkeit besteht.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich der Rassismusstrafnorm im Sinne einer umfassenden Diskriminierungsstrafnorm auf weitere schützenswerte Gruppen auszudehnen und damit einer Empfehlung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) aus dem vierten Länderbericht 2013 zu folgen. Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich im Dezember in zweiter Lesung behandeln.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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