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ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August 2016 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes verabschiedet. Der Bericht enthält als zentralen Punkt die gesetzliche Verankerung der finanzpolitischen Eckwerte.

Nach eingehender Prüfung des Finanzleitbildes sowie der bestehenden finanzhaushalts-rechtlichen Bestimmungen kommt die Regierung zum Schluss, dass sich diese in den letzten Jahren grundsätzlich sehr bewährt haben. So wurden die strukturellen Probleme frühzeitig erkannt und der Staatshaushalt mit Sanierungsmassnahmen von über CHF 200 Mio. im Rahmen der Massnahmenpakete I bis III wieder auf eine nachhaltige Grundlage gestellt.

Dennoch ortet die Regierung an einigen Stellen Anpassungsbedarf, mit welchem die Verbindlichkeit und Transparenz zur Steuerung des Finanzhaushalts weiter erhöht werden kann. So schlägt die Regierung vor, die Messgrössen der finanzpolitischen Eckwerte neu gesetzlich zu verankern. Im Gegenzug dazu kann das im Jahr 1997 mit Richtliniencharakter verabschiedete "Finanzleitbild 2005" aufgehoben werden, da die wesentlichen Haushaltsgrundsätze und Steuerungselemente damit auf Gesetzesstufe abgebildet sind.

Im Weiteren sieht die Regierung eine Ergänzung betreffend die Einhaltung der Eckwerte 1 bis 3 in einer Sanierungsphase sowie einige geringfügige Anpassungen aufgrund der seit der Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes gemachten Erfahrungen vor.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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