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ikr: Verordnung über die Integration von Ausländern abgeändert

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2017 die bestehende Verordnung über die Integration von Ausländern abgeändert. Diese Anpassung wurde aufgrund der Schaffung des Vereins für Menschenrechte sowie der Verlagerung von Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste notwendig, da mit dieser Vorlage auch das Ausländergesetz angepasst wurde.

Mit der Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution und der damit einhergehenden Verwaltungsreform im Bereich Integration und Chancengleichheit wurden neben den behördlichen Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit auch die Integrationsprojekte des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste überführt. Das Amt für Soziale Dienste hat somit neu auch die Funktion der Fachstelle für Integration und Chancengleichheit übernommen. Die unabhängigen Aufgaben der Kommission für Integrationsfragen wurden, wie auch diejenigen der Stabstelle für Chancengleichheit sowie Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann, auf die unabhängige Menschenrechtsinstitution übertragen.

In der Verordnung über die Integration von Ausländern wurden nun die Zuständigkeiten für die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen für Massnahmen zur Integration neu geregelt. Bisher wurden finanzielle Beiträge im Bereich der Integration, insbesondere für Sprachkurse, Projekte und Veranstaltungen zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Ausländern sowie für die Beratung und Information von Ausländern über integrationsfördernde Massnahmen vom Ausländer- und Passamt gewährt. Künftig wird das Amt für Soziale Dienste über die Auszahlung von finanziellen Beiträgen für integrationsfördernde Projekte, Veranstaltungen sowie Beratungs- und Informationsangebote entscheiden. Das Ausländer- und Passamt wird jedoch weiterhin über die Gewährung von Beiträgen für Sprachkurse und Projekte entscheiden, die dem Erwerb von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus dienen. Schliesslich wurde die Abschaffung bzw. Überführung der Kommission für Integrationsfragen in der Verordnung entsprechend nachvollzogen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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