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ikr: Regierung genehmigt neuen Tarif für medizinische Masseure

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Juli 2017 den Tarifvertrag zwischen dem Liechtensteinischen Krankenkassenverband und dem Verband diplomierter Masseure des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Abgeltung von krankenversicherungspflichtigen Heilbehandlungen genehmigt.

Für eine Übernahme der Leistungen durch die OKP ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Zudem muss der betreffende Masseur über eine Berufsausübungsbewilligung des Amtes für Gesundheit als "Medizinischer Masseur" verfügen. Bei Behandlungen durch medizinische Masseure gibt es bezüglich des Tarifs keine Vergleichsmöglichkeiten mit der Schweiz, da Heilbehandlungen durch Masseure in der Schweiz grundsätzlich keine krankenversicherungspflichtigen Leistungen darstellen.

Der neue Tarif basiert auf Sitzungspauschalen und sieht für die unterschiedlichen Behandlungen Taxpunkte vor. Der Taxpunktwert beträgt CHF 0.90. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
T +423 236 60 18

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