ikr: Abänderung der Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. Juli die Abänderung der Verordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss genehmigt.
Mit der Verordnung wird geregelt, ob selbständig Gewerbetreibende ihr Geschäft (Ladengeschäfte, Kioske, Tankstellen u.a.) ausnahmsweise an Sonn- und Feiertagen offenhalten dürfen. In der Praxis wurde festgestellt, dass die geltende Verordnung keine Regelung enthält bezüglich Selbstbedienungsautomaten und -anlagen, die ohne Anwesenheit von Personal durch Kunden genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise auch Selbstbedienungs-Autowaschanlagen. Mit der beschlossenen Abänderung der Verordnung wird diese Lücke geschlossen und die Nutzung von Selbstbedienungsautomaten- und anlagen einer Regelung zugeführt.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
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Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
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