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ikr: Geodateninfrastruktur Liechtenstein - Anpassung der Gebührenverordnungen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2018 die Verordnung über die Abänderung der GDI-Gebührenverordnung (Verordnung über die Gebühren für die Nutzung der Geodateninfrastruktur Liechtenstein) genehmigt.

Mit der Anpassung der GDI-Gebührenverordnung werden neu der öffentlich zugängliche Teil der Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters, der Referenz-Datensatz der Hoheitsgrenzen und weitere Datensätze, die Umweltinformationen betreffen, von den Nutzungsgebühren befreit. Die Gebühren für einfache Darstellungsdienste nach dem international normierten Standard des "Web Map Service (WMS)" werden abgeschafft. Die Regierung reagiert damit auf die sich in den letzten Jahren bei den Nachbarstaaten abzeichnende Tendenz zur Gebührenbefreiung für staatliche Geo-Referenzdaten.

Mit der Gebührenbefreiung wichtiger staatlicher Geo-Referenzdaten leistet die Regierung auch einen Beitrag an die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Geodaten und Positionierungsdienste spielen eine Schlüsselrolle in der Digitalisierung. Alles was geschieht, geschieht an einem bestimmten Ort. Durch Geodaten wird dieser Ort greifbar und konkret.

Die Verordnung über die Abänderung GDI-Gebührenverordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Markus Verling, Leiter Amt für Bau und Infrastruktur
T +423 236 68 40

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