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ikr: Erneute Prämiensenkung im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Juni 2019 die Senkung der Prämientarife für alle Versicherungszweige der Unfallversicherung beschlossen.

Die Senkung der Prämientarife ab 2020 für alle Versicherungszweige (Berufsunfall-, Nichtberufsunfall und freiwillige Versicherung) bedeutet eine Entlastung sowohl für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber als auch für selbständig Erwerbende.

Bereits dritte Prämiensenkung nach 2014 und 2017

Aufgrund des kleinen Versicherungskollektivs werden die Prämientarife der obligatorischen Unfallversicherung üblicherweise im 3-Jahres Rhythmus angepasst. Erfreulicherweise konnte die Regierung nach den Prämiensenkungen im 2014 und 2017 auch für die Prämientarifperiode ab 2020 eine Senkung beschliessen. Die durchschnittliche Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) kann um weitere 4% gesenkt werden. Im Vergleich zum Prämientarif BU im Jahre 2010 bedeutet dies eine Senkung um 45%.

In der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird die Prämie sogar um 10% gesenkt. Das bedeutet für alle erwerbstätigen Personen zusammengerechnet eine Entlastung von CHF 2.8 Mio. pro Jahr. Im Vergleich zum Tarif NBU des Jahres 2010 bedeutet dies eine Senkung um 25%.

Für die Versicherten der freiwilligen Versicherung wird die Prämie ebenfalls um 10% gesenkt.

"Mit dieser dritten Prämiensenkung in Folge können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Bereich der Unfallversicherung spürbar entlastet werden", betont Regierungsrat Mauro Pedrazzini.

Neue Rechnungsgrundlagen

Neben der Senkung des Prämientarifs beschloss die Regierung auf Antrag der Unfallversicherer und in Anpassung der Rechnungsgrundlagen in der Schweiz die Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.5% für gesprochene und zukünftige Renten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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