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ikr: Umstellung im Bereich der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen läuft

Vaduz (ots/ikr) -

Am 1. September 2019 wurden in allen öffentlich zugänglichen ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichtungen die Finanzierungsmodalitäten erfolgreich umgestellt. Neu werden in allen öffentlichen Einrichtungen die Tarife einkommens- und leistungsabhängig verrechnet. Die Anmeldung, Leistungserfassung und Abrechnung läuft nun digital über eine zentrale Software-Plattform.

Die Verfügbarkeit des Angebots an ausserhäuslicher Kinderbetreuung in hoher Qualität ist eine wichtige Leistung für berufstätige Eltern. In den letzten Jahren war das Thema mehrfach auf der politischen Agenda. Anlass zu Diskussionen gaben insbesondere auch die ungleiche Behandlung der Betreuungseinrichtungen untereinander sowie die geringere Unterstützung der Leistungen von Tagesmüttern. Das Ministerium für Gesellschaft hat ein auf einer Softwareplattform basiertes Subventionierungssystem entwickelt, welches diese Probleme löst und den Vorgaben des Landtags entspricht. Das System ist streng leistungs- und einkommensabhängig.

Der grösste Teil der Familien, welche eine Fremdbetreuung in Anspruch nehmen, hat sich bereits im sogenannten Elternportal registriert. Dieses Portal stellt den digitalen Zugang für Eltern zu den Leistungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuungen dar. Es ist bereits seit Ende Juni 2019 aufgeschaltet. Damit die staatlichen Subventionen an Kinderbetreuungseinrichtungen ausbezahlt werden können, müssen sich die Familien auf dem Elternportal registrieren. Nicht registrierte Familien, welche die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, laufen Gefahr, nicht von Subventionen zu profitieren. Ihnen wird der Maximaltarif in Rechnung gestellt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass sich die bisher noch nicht registrierten Eltern schnellstmöglich mit ihrem Kind bzw. den Kindern auf dem Elternportal anmelden.

Von der Neuerung im Finanzierungssystem sind über 1'400 Kinder von über 700 Familien betroffen, welche in 31 Einrichtungen platziert sind. Die Umstellung von einem manuellen zu einem digitalen System verlief bisher relativ problemlos. Dies ist unter anderem dem wertvollen Einsatz der einzelnen Betreuungseinrichtungen aber auch der Eltern zu verdanken, welche sich die Zeit genommen haben, sich mit dem neuen System vertraut zu machen. Hierfür spricht das Ministerium für Gesellschaft einen herzlichen Dank aus.

Neue Tarifmodelle der Einrichtungen - einheitliche Subventionen für alle Betreuungsformen

Für die Umstellung der Subventionierung und um die Gelder im Sinne einer Gleichbehandlung der Einrichtungen zu vergeben war es notwendig, dass alle Leistungen nach vergleichbaren Leistungseinheiten und einkommensabhängigen Tarifen angeboten werden. Für die Einrichtungen bedeutet dies, dass sie einen Preis pro Leistungseinheit (Ganzer Tag mit Essen, Vormittag ohne Essen u.a.) und Tarifgruppe (Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder) festlegen, der ihre Kosten für eine qualitativ hochstehende Betreuung deckt.

In Liechtenstein waren die Tarifsysteme bisher sehr unterschiedlich gestaltet. Ein Grossteil der Einrichtungen rechnete bereits einkommensabhängige Tarife ab. Für hohe Familieneinkommen können die Betreuungskosten im neuen System ansteigen.

Für Familien, deren Einrichtung bisher einheitliche Monatspauschalen in Rechnung gestellt hat, ist die Auswirkung der Umstellung sehr unterschiedlich. Familien mit geringen Einkommen werden von der Systemumstellung profitieren, da der Staat nun einen höheren Anteil des Tarifs übernimmt. Für Familien mit hohen Jahreseinkommen können durch die Umstellung aber auch höhere Kosten entstehen.

Im Rahmen der Gleichbehandlung der Betreuungseinrichtungen werden neu auch die Leistungen der Tagesmütter einkommens- und leistungsabhängig subventioniert. Davon profitieren Familien, die ihr Kind in die Obhut von Tagesfamilien bringen.

Anmeldung erforderlich

Eltern, welche ihre Kinder noch nicht auf dem Elternportal registriert haben, werden aufgefordert, dies so rasch als möglich zu erledigen. Die Abrechnung und die Berechnung der Subventionen erfolgen in Zukunft ausschliesslich über die neue Softwareplattform.

Zentrale Anlaufstelle für Fragen

Da solch eine Umstellung auf ein elektronisches System bekanntermassen Fragen aufwerfen kann, wurde zusätzlich zu den Kontaktstellen bei den einzelnen Einrichtungen, welche primär bei Fragen direkt kontaktiert werden sollen, eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Diese ist per E-Mail unter kita.support@llv.li oder per Telefon +423 236 61 80 erreichbar.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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