Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Prüfung des Antrags des Landtags auf Änderung der Beteiligungsstrategie für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Post AG
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2021 die Stellungnahme betreffend die Prüfung des Antrags des Landtags auf Änderung der Beteiligungsstrategie für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Post AG aus der öffentlichen Landtagssitzung vom 29. Januar 2021 verabschiedet.
In der Landtagssitzung vom 29. Januar 2021 wurde die Regierung gestützt auf Art. 16 Abs. 2b des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) beauftragt zu prüfen, die Beteiligungsstrategie der Liechtensteinischen Post AG in dem Sinne zu ergänzen, dass für Gemeinden mit über 4000 Einwohnern eine "vollumfängliche" Poststelle zu betreiben ist. Hintergrund des Auftrags ist die Petition zum Erhalt der Poststelle Triesen in ihrer bewährten Form vom 13. Januar 2021.
In ihrem Bericht nimmt die Regierung zum Auftrag des Landtags Stellung und geht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben für die Steuerung öffentlicher Unternehmen auf dessen Umsetzbarkeit und Auswirkungen ein. Bei der Beurteilung berücksichtigt wurden dabei insbesondere auch die Einschätzung der Liechtensteinischen Post AG sowie der Schweizerischen Post AG als Minderheitsaktionärin. Vor dem Hintergrund eines zunehmend herausfordernden Postmarktumfelds sprechen sich beide Unternehmen gegen weitere Vorgaben zur Ausgestaltung des Postfilialnetzes aus. Es ist jedoch der Auftrag und die Absicht der Liechtensteinischen Post AG, neben der Hauszustellung den Kunden weiterhin Zugang zu den postalischen Dienstleistungen an attraktiven Standorten und mit hoher Qualität zu bieten.
Aus Sicht der Regierung sind die heutigen Vorgaben bezüglich eines kundengerechten Filialnetzes in der Postverordnung und der Beteiligungsstrategie zweckmässig und im Einklang mit den Grundsätzen von Corporate Governance. Eine Abänderung der Beteiligungsstrategie im beantragten Sinn würde einen unverhältnismässigen Eingriff in die operative Unabhängigkeit der Liechtensteinischen Post AG darstellen. Folglich empfiehlt die Regierung dem Hohen Landtag, von einer Beauftragung der Regierung zur Abänderung der Beteiligungsstrategie für die Beteiligung an der Liechtensteinischen Post AG abzusehen.
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