AOC für «Eau-de-vie de poire du Valais»: Einsprache abgewiesen
Bern (ots)
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat eine Einsprache gegen die Eintragung von «Eau-de-vie de poire du Valais» als geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) abgewiesen.
Bei der öffentlichen Auflage des Gesuchs um Eintragung von Eau-de-vie de poire du Valais» als AOC wurde eine Einsprache gegen die Bedingung erhoben, der Branntwein müsse im betreffenden Gebiet in Flaschen abgefüllt werden. Das BLW hat diese Einsprache jetzt abgewiesen. Ein Abfüllen von Eau-de-vie de poire du Valais» ausserhalb des Kantons widerspricht dem AOC-Prinzip, wonach alle Verarbeitungsschritte (Produktion, Verarbeitung und Veredlung) im gleichen Gebiet erfolgen müssen. Das BLW hat dabei auch die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt, die eine AOC mit einem bekannten Ursprungsort und mit der Echtheit des Erzeugnisses in Verbindung bringen. Ein Abfüllen ausserhalb des Ursprungsgebiets ist damit nicht vereinbar. Gegen den Entscheid des BLW kann bei der nächsthöheren Instanz Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen läuft.
Mit der Eintragung der geschützten Ursprungsbezeichnung AOC und der geschützten geografischen Angaben (GGA) lassen sich die Gebietsnamen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Kontakt:
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Tel. +41 31 322 25 39
Philippe Herminjard, Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft,
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