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Bundesamt für Landwirtschaft

Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden

Bern (ots)

Die Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert und
das Landwirteprivileg geregelt werden. Der Bundesrat hat heute eine
entsprechende Änderung des Sortenschutzgesetzes bis am 30. April 2002
in die Vernehmlassung geschickt. Die Änderung des Bundesgesetzes über
den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz) soll es
erlauben, das Internationale Übereinkommen zum Schutz von
Pflanzenzüchtungen in der Fassung von 1991 zu ratifizieren. Der
Schutzbereich soll erweitert werden, insbesondere auf Sorten, die
sich nur geringfügig von der Ursprungssorte unterscheiden (zum
Beispiel nur in der Farbe). Die Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre
erhöht. Als Ausnahme vom Sortenschutzrecht ist vorgesehen, wie bisher
für landwirtschaftliche Kulturarten das Landwirteprivileg zu
gewähren. Danach darf der Landwirt seine Ernte einer geschützten
Sorte im eigenen Betrieb als Vermehrungsmaterial verwenden. Der
Bundesrat soll allerdings Arten, die nicht als Rohstoff für
Grundnahrungsmittel oder Futtermittel dienen, vom Landwirteprivileg
ausnehmen können. Insbesondere diese Bestimmung steht in engem
Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Patentgesetzes, für
welche die Vernehmlassung heute ebenfalls eröffnet wurde.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Hauptabteilung Forschung und Beratung
Eva Tscharland
Tel. +41/31/322'25'94

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